Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 125 – Apen, Verlängerung Zur Koppel – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der Baumschulfläche in ein allgemeines Wohngebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der Anpassung die Berichtigung Nr. 59 des Flächennutzungsplans durch und stellt anstelle von „Baumschulfläche“ ein „allgemeines Wohngebiet“ für diesen Bereich dar.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 28.02.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Vor einigen Jahren war dieser Bereich im Zuge der Ortsentwicklung Apen bereits als potenzielle Wohnbaufläche angedacht. Bisher stand das Grundstück für eine Beplanung nicht zur Verfügung, jetzt ist ein Investor mit dem Eigentümer einig geworden. Eine Wohnbebauung an dieser Stelle wäre nur zu begrüßen.

Die NWP erläutert anhand einer Präsentation die Lage des Gebietes im derzeit gültigen Bebauungsplan Nr. 53. Es handelt sich um eine ca. 6.200 m² große Fläche. Der aktuelle Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Baumschule“ auf und kann im Wege der Berichtigung angepasst werden. Die Umgebungs­flächen zeigen Wohnbau- und Mischgebietsflächen sowie den angrenzenden Friedhof. Die Erschließung ist über die Straße „Zur Koppel“ gesichert. Es können 6 bis 7 Wohnbau­grundstücke von ca. 600 m² bis 700 m² Größe entstehen. Es soll ein allgemeines Wohn­gebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt werden. Errichtet werden dürfen nur Einzelhäuser mit einer Höhe bis 9,0 m. Auf einen Wendehammer wird aufgrund des Geländezuschnittes verzichtet. Die Bewohner müssen die Mülltonnen zur Wendeanlage Zur Koppel bringen, da diese ausreichend dimensioniert ist für Entsorgungsfahrzeuge.

Vom Ausschuss wird die Beplanung dieses Gebietes für die Wohnnutzung ausdrücklich begrüßt, allerdings werden auch Stimmen laut, dass Apen nicht auf sämtliche Grünflächen innerorts verzichten sollte.

Die Verwaltung versichert auf Anfrage, dass der Fußweg von der Straße Zur Koppel bis zur Grünen Straße für Kindergarten- und Schulkinder erhalten bleibt.