Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13  – Tange, Diskothek – mit einem Sondergebiet „Diskothek“. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Mit dem Eigentümer wird ein Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschlie­ßungs­plan abgeschlossen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Im Dezember 2016 fand in Tange eine Informationsveranstaltung statt, um die Bevölkerung über die Pläne der Betreiber der Diskothek zur Umnutzung der Bus- und Taxihallen zu unterrichten. Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, über eine Zettelbox Anregungen zu den vorgestellten Plänen abzugeben. Das Ergebnis wird nach dem Vortrag des Diskotheken­betreibers bekanntgegeben.

Anschließend wird vom Betreiber der Diskothek Sinn und Zweck der geplanten Umnutzung der Hallen anhand einer Präsentation erklärt. Um den großen Verwaltungsaufwand nach der Versammlungsstättenverordnung für jede Einzel­veranstaltung zu reduzieren, soll eine ent­spre­chende Bauleitplanung betrieben werden. Geplant ist der Umbau der Hallen im Innen­bereich, um eine Verbesserung des Brand- und Schallschutzes, eine bessere Be- und Entlüftung und ein erweitertes Sicherheitskonzept (Beispiel Sprenkleranlage) zu erreichen.

Auch ist geplant, zu den bisher durchge­führten fünf Großveranstaltungen weitere Events außerhalb des normalen Diskobetriebes durchzuführen.  Angedacht ist Public Viewing bei Meisterschaften, um unter Dach eine Stadionatmosphäre zu schaffen. Es können sonntags einmal monatlich Flohmärkte außerhalb der normalen Flohmarktzeiten ab September / Oktober bis zum Frühjahr durchgeführt werden. Ähnliches wird in der Umgebung zurzeit nur in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg angeboten. Eine Food Truck Karawane ist etwas völlig Neues, hier werden  kulinarische Besonderheiten angeboten. Diese Veranstaltung würde ein bis zwei Mal jährlich von ca. 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr dauern. Weiter ist als Vorabend­programm zur Diskothek geplant, ab 19.00 Uhr  ein Mal jährlich ein Boxturnier der Amateurliga durchzuführen.

Vom Betreiber wird nicht geplant, 10 oder mehr Großveranstaltungen wie Pfingsten durchzu­führen mit Sperrung der Tanger Hauptstraße usw. Die Umsetzung der ganzen Planung wird ca. zwei bis drei Jahre dauern.

Der anwesende Architekt weist ergänzend darauf hin, dass ein externes Büro für den Schall­schutz zuständig ist. Bereits jetzt werden die Vorgaben des Landkreises eingehalten, wie auch vom Landkreis durchgeführte Stichproben belegen.

Die Verwaltung erläutert Stichpunkte aus der Einwohnerversammlung, welche in der „Zettelbox“ gesammelt wurden.

Einige AM unterstützen den Antrag, für die Diskothek Tange einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Veranstaltungen sind überregional im gesamten Nordwesten bekannt. Für den Betrieb sind neue Ideen wichtig. Mit der Tanger  Bevölkerung hat sich der Betreiber gut arrangiert, die Zusammenarbeit mit den Behörden läuft gut.  Für die Planung ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags erforderlich, welcher viele Dinge abdeckt.

Dem wird von anderer Seite entgegengehalten, dass immer zwei Seiten zu betrachten sind. Der Schallschutz wird technisch lösbar sein, der an- und abfahrende Verkehr macht weiter Schwierigkeiten. Die Besucher kommen mit Bussen, Pkw, Fahrrad und zu Fuß. Für die Diskothek sollte ein anderer Platz gesucht werden, welcher verkehrs­technisch besser angebunden ist, ohne eine Belastung für die Umgebung darzustellen. Daher sollte der Aufstellungsbeschluss zunächst vertagt und ein Ausweichgrundstück an anderer Stelle gesucht werden. Es gibt für solche Umsiedlungen sicher auch Zuschüsse, zum Beispiel aus der Dorferneuerung.

Der Betreiber macht deutlich, dass er als „Tanger Junge“ in Tange bleiben möchte. Hier hat er gebaut, seine Familie lebt hier. Der angesprochene Schallschutz wird optimiert, Umbau­arbeiten werden erfolgen, sämtliche Vorgaben des Landkreises werden eingehalten. Ein Standortwechsel ist unmöglich.

Von anderen AM wird auf die Größe der Veranstaltungen verwiesen, die bestehende Infra­struktur ist dem nicht mehr gewachsen. Bezüglich des Lärmschutzes gibt es gesetz­liche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Ein Umsiedeln der Diskothek macht wenig Sinn, da an anderer Stelle die gleichen Probleme auftreten werden. Im Durchführungsvertrag können Zuwegung, Parkmöglichkeiten, Schallschutz etc. geregelt werden. Im Bauleitplan­verfahren werden die Öffentlichkeit und die Behörden beteiligt und können Anregungen abgeben.

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass der Durchführungsvertrag Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist und von daher von den Gremien vor Satzungs­beschluss beschlossen werden muss.

Von der NWP wird der künftige Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs­plans zur Größe von ca. 2,6 ha an der Tanger Hauptstraße erläutert. Im derzeit gültigen Flächen­nutzungsplan ist dieses Gebiet bereits als Sondergebiet „Diskothek“ dargestellt. Die umliegenden Flächen an der Tanger Hauptstraße und Am Ebenkamp sind teilweise durch Bebauungspläne beplant (Gewerbe- und Mischgebietsflächen). Anhand eines Luftbildes werden die einzelnen Bereiche des Diskothekengeländes mit den Parkplätzen aufgezeigt.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden noch Unterlagen vom Betreiber vorgelegt werden müssen (Bauzeichnungen, Schnitte, Lagepläne, Vorhabenbeschreibung usw.). Verkehrsbewegungen sind für die Schallschutzberechnung wichtig. Die geplanten Veranstaltungen fließen in den Vorhaben- und Erschließungsplan mit ein. Im vorhaben­bezogenen Bebauungsplan soll ein Sondergebiet „Diskothek/Eventcafe“ festgesetzt werden.. Die Grundflächenzahl von 0,8 darf bis zu 0,9 mit Nebenanlagen überschritten werden, die abweichende Bauweise ist erforderlich, da bereits Gebäude über 50 m Länge vorhanden sind. Die Gebäudehöhe ist noch festzulegen. Die textlichen Festsetzungen regeln nur die wichtigsten Sachen, alles Übrige wird über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Durchführungsvertrag abgedeckt. Der Begründung wird ein Umweltbericht beigefügt, wo auch das Schutzgut „Mensch“ ausführlich behandelt wird. Natur und Landschaft sind auf der bereits stark versiegelten Fläche nicht mehr so stark betroffen.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Durchführungsvertrag als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans von allen Stellen eingehalten werden muss. So sind  neben dem  Betreiber auch die Gemeinde und der Landkreis an die getroffenen Vereinbarungen gebunden.

Die NWP ergänzt, dass die durchzuführenden Veranstaltungen ebenfalls hier aufgelistet werden müssen. Sofern später eine Änderung angedacht ist, müsste wieder ein neuer Planprozess in Gang gesetzt werden.

Der Ausschuss regt an, im Vertrag Obergrenzen festzulegen. Ob diese später vom Betreiber ausgenützt werden, steht auf einem anderen Blatt. Jetzt wird eine Basis benötigt, mit welcher weiter gearbeitet werden kann.

Von AV Reil wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Vertagung der Angelegenheit gestellt wurde, er lässt hierüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

1

Nein:

8

Enthaltung:

0

 

Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung:

0