Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Richtlinie des Landkreises Ammerland und der kreisangehörigen Gemeinden zur Förderung von Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Richtlinie).

 

AM Scheiwe hinterfragt zur Förderung von investitionsvorbereitenden Maßnahmen, ob nur die erstmalige Erstellung eines Internetportals gefördert wird oder auch die Generalüberarbeitung einer Homepage.

 

EGR Schubert antwortet, dass auch der sogenannte Relaunch einer Homepage gefördert wird.

 

AV Martens erkundigt sich, inwieweit das KMU-Programm von der Gemeinde Apen beworben wird.

 

EGR Schubert führt aus, dass das KMU-Programm bei Ansiedlungsgesprächen, Gewerbeanmeldungen, im Business-Netzwerk und durch Artikel in der Tageszeitung beworben wird. Die Vielzahl an Anträgen sagt aus, dass der Bekanntheitsgrad der KMU-Förderung sehr hoch ist.