Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag:

a)         Die Vorstellung der Planung des Investors (A) für das sog. Dockgelände, auf Grundlage der Planskizze 2, wird nicht weiter forciert.

b)         Es wird gewünscht, nach Fertigstellung einer Planskizze durch den Investor (B), umgehend eine Vorstellung im Fachausschuss zu ermöglichen.

c)         Sollte sich erkennen lassen, dass sich im 1. Halbjahr 2017 kein Engagement durch einen Investor/Planer ergibt, wird die Verwaltung beauftragt,  mögliche gewerbliche Nutzer (Einzelhandel, Hotel) anzuschreiben und damit ein „Interessensbekundungsverfahren“ einzuleiten. Ideen und Vorschläge werden der Verwaltung aus den Fraktionen mitgeteilt.

Die Ergebnisse sollen umgehend dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden. Ferner wird weiterhin der Umbau der Bahnstation und die ÖPNV-Anlage forciert. In den Haushaltsberatungen der Gemeinde sollen die Überlegungen gewürdigt werden.


Bürgermeister (BM) Huber begrüßt nochmals die Herren Schulz und Zilski von der DB Immobilen Region Nord und bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in Bezug auf die Vermarktung des Dockgeländes.

Er verdeutlicht anhand einer Übersichtskarte die gute Lage des Dockgeländes. Er führt aus, dass im Bau- und Planungsausschuss vom 22.02.2016 über eine mögliche Nutzung des Dockgeländes debattiert wurde. Dabei wurden folgende Eckpunkte festgehalten:

  • Auf die Entlastungsstraße (sog. Spange) wird verzichtet.
  • Die südlichen Anlieger der Schulstraße werden in die Planungen einbezogen.
  • Die Fläche für den ÖPNV hat Vorrang.
  • Die gemeindliche Planung wird auf die Umbaupläne der Bahnstation aufgebaut, incl. Querung.
  • Es findet keine Bürgerbeteiligung in Form eines Ideen-Wettbewerbs statt.
  • Politik und Verwaltung bemühen sich um die Ansiedlung von Gewerbe, Hotel, etc.
  • Die Nutzung des Dockgeländes soll Gewerbe, ÖPNV und Wohnen umfassen.
  • Eine Anbindung der Schulstraße erfolgt kinder- und schulgerecht.

 Aufgrund dieser Eckpunkte wurde eine Nutzungsschablone von einem Ingenieurbüro erstellt. Wichtig ist der Gemeinde Apen hierbei eine Mischnutzung des Geländes. Die Nutzungen ÖPNV, Wohnen und Gewerbe sollen jeweils mit ca. 1/3 vertreten sein.

Seitens eines möglichen Investors (A) wurde ebenfalls eine Nutzungsskizze erstellt. Der Inhalt dieser Skizze deckt sich allerdings nicht mit den Vorstellungen der Gemeinde Apen, da seitens des Investors ein großer Fokus auf den Bau von Einfamilienhäusern gelegt wurde.

Im Januar 2017 meldete ein weiterer möglicher Investor (B) Interesse an einer Investition auf dem Dockgelände an. Dieser Investor hat bisher allerdings noch keine konkreten Pläne im Rathaus eingereicht.

BM Huber macht deutlich, dass die Neugestaltung des Dockgeländes sowohl ein Gewinn für einen möglichen Investor, als auch ein Gewinn für die Allgemeinheit sein muss.

Herr Schulz bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. Er verdeutlicht, dass es sich bei dem Dockgelände um eine der letzten hochwertigen Flächen entlang der Bahnlinie in der Region handelt. Herr Schulz bestätigt, dass es bereits einige Interessenten gegeben hat, bisher jedoch nicht die optimale Lösung präsentiert wurde. Er führt weiter aus, dass die Aufstellung der Vermarktungsschilder auf dem Dockgelände zu einem Anstieg der Interessenten geführt hat. Auch hier hat die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Apen und der DB Immobilien Region Nord sehr gut funktioniert.

Ausschussmitglied (AM) Scheiwe merkt an, dass sich die Gruppe SPD/UWG/CDU gegen die Planungen des Investors (A) ausgesprochen hat. Der Bau von kleinen Wohneinheiten in mehrgeschossigen Wohnhäusern im Mix mit ÖPNV-Flächen und Gewerbeansiedlungen z.B. durch einen Discounter wäre die optimale Lösung.

Herr Schulz macht deutlich, wie wichtig der Bahn eine Mischnutzung auf dem Gelände ist. Man darf den wirtschaftlichen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. Wenn Flächen auf dem Gelände z.B. durch den Bau von Parkplätzen geringwertig genutzt werden, muss die Rentabilität durch die Planung von entsprechenden Wohn- und Gewerbeflächen sichergestellt werden.

AM Dr. Habben fügt hinzu, dass das Dockgelände ein hohes Entwicklungspotential bietet. Der Bahnhof Augustfehn gilt u.a. als zentraler Bahnhaltepunkt für weite Teile Ostfrieslands.

AM Brand führt aus, dass sich die Gemeinde Apen nicht konkret auf eine Drittelnutzung des Geländes festlegen sollte. Vielmehr sollten die Wünsche von möglichen Investoren gewürdigt werden.

Herr Schulz antwortet, dass es sich bei der Festlegung der Mischform mit 1/3 Wohnbau, 1/3 Gewerbe und 1/3 ÖPNV nur um einen Richtwert handelt.

AM T. Huber verdeutlicht, wie groß der Bedarf an kleineren Wohnungen in der Gemeinde Apen ist. Mit Hinblick auf einen möglichen Haltepunkt der Regio-S-Bahn in Augustfehn wären kleine Wohneinheiten auf dem Dockgelände für Studenten äußerst attraktiv.

Erste Gemeinderätin (EGR) Schubert berichtet, dass die Gemeinde Apen für erste Vorplanungen des ÖPNV-Bereiches auf dem Dockgelände in diesem Jahr 12.000 € eingeplant hat. Für die ÖPNV-Anlage selbst rechnet man mit einer Investitionssumme von ca. 1,4 Mio. €. Der Betrag wurde in das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2019 aufgenommen. Die Maßnahme soll zum GVFG-Förderprogramm angemeldet werden. Die Förderquote beträgt hierbei 60 %, so dass die Gemeinde Apen einen Eigenanteil von ca. 560.000 € zu leisten hat.

Herr Schulz berichtet, dass die Baumaßnahmen zum Bahnsteig voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen werden. Mit einer Fertigstellung wäre dann im Jahr 2025 zu rechen. Diese habe die LNVG telefonisch bestätigt. 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0