Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die tonnenbeschränkten Gemeinde­straßen werden durch den landwirtschaftlichen Verkehr stark belastet. Vom Landkreis Ammerland wurde versucht, gemeinsam mit der Stadt / den Gemeinden eine kreisweite Lösung zu finden. Ein Ansatzpunkt war, die Zusatzschilder „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufzu­heben und von den Landwirten / Lohnunternehmen entsprechende Jahres­aus­nahme­genehmigungen anzufordern.

Schwierig ist hierbei allerdings die Ahndung. Verstößt ein Landwirt gegen die in den Ausnahmegenehmigungen enthaltenen Auflagen, ist zusätzlich zur Genehmigungsgebühr ein Bußgeld bis zu 70,00 € fällig. Wird keine Ausnahmegenehmigung beantragt, muss für diesen Verstoß lediglich ein Verwarngeld von 20,00 € gezahlt werden. Der hierbei entstehende Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den zu erzielenden Einnahmen. Auch würden die ortsansässigen Landwirte erheblich mehr belastet als zum Beispiel auswärtige Lohnunternehmen etc. Der überörtliche Verkehr wird hierdurch nicht eingeschränkt.

Der Landkreis ist zum Ergebnis gekommen, diesen Ansatz nicht weiter zu verfolgen. Der landwirtschaftliche Verkehr hat sich im Vergleich zu früher stark verändert, die gesetz­lichen Bestimmungen müssten angepasst werden.

Der Ausschuss hält es für zweckmäßig darauf hinzuwirken, dass eine übergeordnete Regelung auf Landes- bzw. Bundesebene bezüglich der landwirtschaftlichen Verkehre angeschoben wird. Auch andere Gewerbe­betriebe mit Großfahrzeugen müssen sich an die Gesetze halten. Zu bedenken ist hierbei allerdings, dass die Straßen im Außenbereich der Gemeinde Apen größtenteils aus Mitteln der Flurbereinigung mit finanzieller Hilfe der Landwirte ausgebaut wurden. Ein weiterer Aspekt ist die zurzeit rege Bautätigkeit. Viele große Sand- und Betontransporter nutzen ebenfalls die Straßen, Lohnunternehmen beschäftigen zum Teil unerfahrene Fahrzeuglenker.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass übergeordnete Stelle der Landkreis Ammerland ist und insofern das Thema im Kreistag behandelt werden sollte. Auf der HVB-Konferenz wurde die Angelegenheit ebenfalls erörtert.

Es entsteht eine rege Diskussion. Die Angelegenheit muss kreisweit einheitlich beordnet werden. Festsetzungen müssen durchsetzbar sein. Auch Müllfahrzeuge werden immer größer und damit schwerer und müssen sämtliche Straßen befahren. Die geringen Müll­gebühren haben ihren Preis. Ein hohes Gewicht ist das eine Problem, eine zu hohe Geschwindigkeit das andere. Grundsätzlich sollten diese Fahrzeuge nur mit 30 km/h unterwegs sein, genauso wie Zug- und Erntemaschinen.

Auf Anfrage erklärt die Verwaltung, dass das sog. Wardenburger Modell ebenfalls besprochen und verworfen wurde, da es nicht zum Erfolg geführt hat.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.