Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die Gesetzesänderung zum oben genannten Thema ist im November 2016 in Kraft getreten. Der Landkreis Ammerland hat eine Liste der lt. Verordnung in Frage kommenden Gebäude angefordert, welche von der Verwaltung übersandt wurde. Eine Anordnung auf Geschwindigkeits­beschrän­kung auf 30 km/h ist zwar einfacher geworden, trotzdem muss jeder Fall einzeln geprüft werden.

Vom Ausschuss wird auf die im April 2016 vorgeschlagenen Punkte wie z.B. Ortsaus­gang Apen Richtung Westerstede verwiesen. Mit zwei Schulbushaltestellen und einer Radwege­kreuzung handelt es sich hierbei auch um einen Gefahrenpunkt. Weiter sollte über eine zeitliche Beschränkung zum Beispiel bei Schulen und Kindergärten nach­gedacht werden, dies würde vom Autofahrer eher akzeptiert (Beispiel Ortsdurch­fahrt Detern). Allerdings wären dadurch Abendveranstaltungen z.B. in der künftigen IGS nicht abgedeckt.

Die Verwaltung erklärt, dass vom Landkreis die in der Gesetzesvorlage enthaltenen Gebäude abgefragt wurden. Die übersandte Liste wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. 30-km/h-Beschränkungen können nur bei entsprechenden Einrichtungen angeordnet werden, nicht flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet. Eine zeitliche Beschränkung sieht das Gesetz nicht vor. Wie der Landkreis dies handhabt, kann nicht abschließend gesagt werden.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.