Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung erläutert die Mitteilungsvorlage. In 2015 wurde eine Überprüfung der Brücken über den Augustfehn-Kanal und den Nordloh-Kanal angeregt, welche Brücken für welche Zwecke, Verkehre und Anbindungen benötigt werden. Für die Lind-Brücke wurde inzwischen eine Viacount-Messung vorgenommen. Anhand einer Präsentation werden Fotos der verschiedenen Brücken dem Ausschuss vor Augen geführt. Es ist vorgesehen, das Brückenverzeichnis durch den künftigen neuen Mitarbeiter im Bauamt der Gemeinde Apen zu vervollständigen.

Vom Ausschuss wird angeregt, die Brückenbewertung (Benotung) in das Verzeichnung mit aufzunehmen. Auch wird nachgefragt, was neue Brücken, z.B. Fußgängerbrücken kosten, welche Werte in der Eröffnungsbilanz für die Brücken eingesetzt wurden und welche „Lebensdauer“ eine Brücke hat.

Die Verwaltung erklärt, dass die Kosten für eine Fußgängerbrücke schwanken, je nach Material, ebenso wie der Zeitraum der Nutzung. Es würde sehr schwierig werden, diese Punkte mit aufzunehmen. In die Eröffnungsbilanz konnten nur die vorliegenden Werte aufgenommen werden, jedoch sind teilweise keine Herstellungskosten bekannt. Die Nutzungsdauer einer Brücke kann bis zu 75 Jahre sein.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.