Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Angelegenheit wird zwecks Beratung an die Fraktionen zurückverwiesen.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Es liegt ein Antrag auf Sanierung der Kleinen Mühlenstraße und der Straße Am Mühlenbach im Ortskern Apen vor. Beide Straßen sind in der Prioritätenliste von 2013 mit den damaligen Kostenschätzungen enthalten (Kleine Mühlenstraße Platz 34 mit 428.400 € und Am Mühlenbach Platz 8 mit 164.220 €). Kostensteigerungen wurden nicht eingerechnet, im Haushaltsplan der Gemeinde Apen sind für das Straßenbauprogramm 2017 Mittel in Höhe von 100.000 € eingeplant.

Vom Ortsverein Augustfehn und vom Augustfehner Bezirksvorsteher wurde auf den schlechten Zustand der Bahnhofstraße verwiesen. Die Bahnhofstraße dient der ÖPNV-Anbindung zum Bahnhof Augustfehn und kann somit als überörtlich wichtige Straße mit hoher Dringlichkeit eingestuft werden. Der Übergang vom Eisenhüttenplatz zum Bahnsteig ist für Gehbehinderte bzw. Rollstuhlfahrer aufgrund der Bürgersteige und Bordanlagen nur schwer zu bewältigen. Die Sanierungskosten werden auf ca. 120.000 € geschätzt.

Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion. Für die Erstellung der Prioritätenliste wurden seinerzeit Mühe und Kosten aufgewendet. Die Bahnhofstraße ist bisher in dieser Liste nicht enthalten. Zunächst sollten die sanierungsbedürftigen Straßen auf der Liste abgearbeitet werden. Der Zustand der Gemeindestraßen verbessert sich nicht.

Mit jährlich 100.000 € für das Straßenbauprogramm kann nicht viel bewegt werden. Besser wäre die Ansparung über einige Jahre. In den Außenbereichen sind viele Straßen über die verschiedenen Flurbereini­gungs­maßnahmen instandgesetzt worden, wobei der Aper Bereich aufgrund der vergangenen Zeit bereits wieder sanierungsbedürftig ist.

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass für die Sanierung innerörtlicher Straßen keine Zuwendungen zu erwarten sind. Auch für den Außenbereich sind die Zuschüsse sehr redu­ziert worden. Anträge unterliegen einem Ranking, da die Mittel stark überzeichnet sind. Für die Sanierung der Schulstraße wurden GVFG-Mittel beantragt. Kurz vor der Sitzung kam die Mitteilung, dass aufgrund von Mittelkürzungen auch dort eine Über­zeichnung vorliegt und die Gemeinde Apen derzeit keine Mittel erhält. Auch für die ÖPNV-Anlage auf dem Dockgelände können GVFG-Mittel beantragt werden.

Die Verwaltung erläutert weiter, dass in der Kostenschätzung für die Bahnhofstraße die Erneuerung der Rinnen- und Bordanlagen sowie das Aufbringen einer neuen Verschleiß­decke enthalten sind.

Vom Ausschuss wird auf die in der Vergangenheit an die Flurbereinigungsbehörde gezahlten Zuschüsse verwiesen. Nach Ende sämtlicher Flurbereinigungsverfahren könnten diese Mittel dem Straßenbauprogramm zugeführt werden. Die Gemeinde investiert im Straßenbau in den neuen Wohn- und Gewerbegebieten ebenfalls große Summen.

Von der Verwaltung wird daran erinnert, dass auch Anteile gezahlt werden müssen an der Sanierung Streichenstraße / Westerende in Apen. Für die zusätzliche Verbreiterung der Tanger Hauptstraße im Flurbereinigungsverfahren muss ebenfalls der gemeindliche Anteil aufgebracht werden.

Vom Ausschuss wird vorgeschlagen, die Angelegenheit zunächst an die Fraktionen zu verweisen, wie in Zukunft mit der Prioritätenliste weiter verfahren werden soll. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0