Von einem Bürger wird nachgefragt, wann mit dem Neubau der Brücke in Höhe der Turm­straße in Nordloh-Kanal gerechnet werden kann.

Die Verwaltung teilt mit, dass in der 7. KW die Submission erfolgt. Bei einer zügigen Vergabe kann alsbald mit den Arbeiten begonnen werden.

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Eine Bürgerin bittet darum, die Straßenbeleuchtung in den Nebenstraßen ebenfalls zu sanieren und ggfs. weitere Straßenlampen aufzustellen. Bei größeren Festen, z.B. dem Weinfest, sollte die Straßenbeleuchtung durchgängig geschaltet werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Bahnübergang in Apen nicht die ganze Nacht ausge­leuchtet ist. Auch wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach beobachtet, dass die Schrankenanlage bei Rotlicht offen war bzw. die Schranken waren geschlossen, ein Rotlicht nicht vorhanden ein Zug nicht zu sehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im ländlichen Raum die Straßenbeleuchtung grund­sätzlich nur bis Mitternacht brennt. Eine durchgehende Beleuchtung bei Festen muss vom  Veranstalter beantragt werden. Der Bahnübergang sollte 24 Stunden ausgeleuchtet sein. Die Verwaltung wird die Angelegenheit an die Bahn weitergeben, ebenso die Schwierigkeiten in Bezug auf Schrankenschließen und Rotlicht.

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Von einem Bürger wird ein Lob ausgesprochen für die Befestigung des Weges durch das Kirchenwäldchen in Augustfehn I. Die zugesagten Gelder sind inzwischen von allen Beteiligten beglichen worden.

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Weiter erfolgt von einem Bürger der Hinweis, dass Kommunen durch Änderung des Abgabengesetzes die Möglichkeit haben, von der Bevölkerung Gelder für Straßen­sanierungen einzuziehen. Wenn viele mit bezahlen, verringert sich die Belastung für den Einzelnen.