Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige und vertretbare Unterhaltungs­maßnahmen zu veranlassen. Ferner soll für den Augustfehn-Kanal und den Nordloh-Kanal überprüft werden, welche Brücken für welche Zwecke zu welchem Verkehr und Anbindung benötigt werden. Hierfür sollen unter anderem Verkehrs­zählungen erfolgen.

Die Ergebnisse sollen dem Fachausschuss vorgestellt werden.

 


Vor der Sitzung konnte sich der Fachausschuss während der erfolgten Bereisung ein Bild von der Lind-Brücke machen.

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Im Frühjahr 2015 wurden starke Unterspülungen an der Böschungskante festgestellt, hervorgerufen durch Bisamratten­befall und Verwirbelungen des Wassers aufgrund des Tidenhubs. Im Sommer 2015 musste die Brücke mit einem neuen Belag versehen werden, da sich in der Trocken­periode einige Bohlen verbogen hatten und eine Verkehrsgefährdung darstellten.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Beschädigungen der Böschungen entstehen. Das Ing.-Büro Hirsch, Oldenburg, hat Kosten für eine  grundlegende Sanierung der Brücke zusammengestellt. Es muss mit einem Betrag in Höhe von insgesamt ca. 101.200,00 € gerechnet werden.

Vom Ing.-Büro Hirsch wird erläutert, dass ursprünglich geplant war, die Trägerbohlenwände durch Spundwände zu ersetzen und den Brückenkopf selbst so zu belassen. Dieser Version wurde jedoch von den Statikern widersprochen, da ein seitliches Anhängen der Brücke an die Spundwand nur mit einem sehr großen Aufwand möglich ist.

Die Brücke selbst ist von der Durchflussbreite her eine der schmalsten über den Augustfehn-Kanal und bewirkt von daher sehr große Wasserverwirbelungen, welche ursächlich sind für die Ausspülungen. Sofern das Brückenbauwerk saniert bzw. erneuert werden soll, wäre es zweckmäßig, eine breitere Brücke zu errichten. Dies müsste mit der Ammerländer Wasseracht abgesprochen werden. Der Oberbau ist im Verhältnis zu den Gesamtkosten nicht der größte Posten.

Von der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass die bisherigen provisorischen Maßnahmen dazu dienten, die Verkehrssicherheit der Brücke wieder herzustellen.  Bei weiteren Ausspülungen muss die Brücke gesperrt werden, auch für Radfahrer und Fußgänger.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass die Lind-Brücke nicht die einzige reparaturbedürftige Brücke in der Gemeinde Apen ist. Die Brücke Turmstraße am Nordloh-Kanal ist ebenfalls seit längerer Zeit für den landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt und muss dringend erneuert werden. Es sollte festgestellt werden, wie viele Brücken mit welcher Tragfähigkeit tatsächlich erforderlich sind. Auch wenn die Lind-Brücke mit einem großen Kostenaufwand saniert wird, bleibt es doch eine alte Brücke.

Vom Ing.-Büro Hirsch wird auf Anfrage mitgeteilt, dass ein neuer Oberbau in doppelter Breite ca. 20.000,00 € an Mehrkosten verursachen würde, die Tragfähigkeit liege aber immer noch bei 3 to.

Die Verwaltung schlägt eine Prüfung aller Brücken entlang des Augustfehn-Kanals und des Nordloh-Kanals vor, wobei anhand von Verkehrszählungen die Frequentierung erfasst werden könne. Notwendige und finanziell vertretbare Unterhaltungsmaßnahmen könnten weiterhin veranlasst werden. Auf eine gutachterliche Betrachung könne zunächst verzichtet werden.