Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffent­lichen Auslegung des Satzungsbereichs gemäß § 34 Abs. 4 BauGB – Augustfehn III, Stahlwerkstraße und Am Kanal – vorgebrachten Anregun­gen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2016 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde in vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den oben genannten Satzungsbereich gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbereich Augustfehn III, Stahlwerk­straße und Am Kanal, öffentlich bekannt zu machen.


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.