Sitzung: 07.03.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – mit einem Sondergebiet „Diskothek“.
Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des
Gemeinderates am 07.03.2017 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der Begründung wird gemäß § 2 a
BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Mit dem Eigentümer wird ein
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan abgeschlossen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt für den o.g. Bauleitplan die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.
1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.
RH B. Meyer befürwortet den Beschluss. Jedoch müssen auch die Bedenken der Bewohner berücksichtigt werden. Hier sollte u. a. auf eine Lautstärkenregelung, den Verkehrsfluss und den Brandschutz geachtet werden
RF Brand gibt den Einwand, dass ein Standortwechsel der Disko überlegt werden sollte.
RH Harms erklärt, dass die Disko eine große Bedeutung für den Ort Tange und die Region hat. Die Familie Mennenga hat die Disko Stück für Stück immer größer werden lassen und hat dabei den örtlichen Frieden nie außer Acht gelassen. Er erwartet und vertraut darauf, dass der Diskobetreiber auch zukünftig den Dorffrieden und das Miteinander positiv begleiten wird. Darum kann man dieser Bauplanung unter dem zu erstellenden Städtebaulichen Vertrag zustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
25 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |