Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13  – Tange, Diskothek – mit einem Sondergebiet „Diskothek“. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates am 07.03.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Mit dem Eigentümer wird ein Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschlie­ßungs­plan abgeschlossen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 

 


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.

 

RH B. Meyer befürwortet den Beschluss. Jedoch müssen auch die Bedenken der Bewohner berücksichtigt werden. Hier sollte u. a. auf eine Lautstärkenregelung, den Verkehrsfluss und den Brandschutz geachtet werden

 

RF Brand gibt den Einwand, dass ein Standortwechsel der Disko überlegt werden sollte.

 

RH Harms erklärt, dass die Disko eine große Bedeutung für den Ort Tange und die Region hat. Die Familie Mennenga hat die Disko Stück für Stück immer größer werden lassen und hat dabei den örtlichen Frieden nie außer Acht gelassen. Er erwartet und vertraut darauf, dass der Diskobetreiber auch zukünftig den Dorffrieden und das Miteinander positiv begleiten wird. Darum kann man dieser Bauplanung unter dem zu erstellenden Städtebaulichen Vertrag zustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

2

Enthaltung:

0