Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Nachfolgende Vereinbarung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde wird aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 mit der Stadt Oldenburg abgeschlossen:


 

 

 Vereinbarung

 

Zwischen

 

der Stadt Oldenburg (Oldb), vertreten durch den Oberbürgermeister,

 

und

der Gemeinde Apen, vertreten durch den Bürgermeister,

 

wird gemäß § 104 Satz 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1

 

Im Schuljahr 2017/2018 wird an den Gymnasien in Niedersachsen wegen der Umstellung vom 8-jährigen (G8) auf den 9-jährigen (G9) gymnasialen Bildungsgang keine Einführungsphase mit anschließender Qualifikationsphase angeboten. Für Schülerinnen und Schüler von Real- und Oberschulen mit Erweitertem Sekundarabschluss I, die 2017/2018 in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen werden möchten, wird auf Initiative der Niedersächsischen Landesschulbehörde an einem Gymnasium in der Stadt Oldenburg eine zusätzliche Einführungsphase eingerichtet. Geplant ist eine Aufnahme am Neuen Gymnasium Oldenburg. Sollte es durch erhöhte Anmeldezahlen zu Kapazitätsproblemen kommen könnte die Beschulung von einem anderen Gymnasium der Stadt Oldenburg übernommen werden. In die Einführungsphase und die Qualifikationsphase werden auch Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Apen aufgenommen. Aufgenommen werden auch Schülerinnen und Schüler des letzten G8-Jahrgangs, die die Einführungsphase oder die Qualifikationsphase wiederholen müssen.

 

§ 2

 

Sachkostenbeteiligung

 

Die Gemeinde Apen erklärt sich bereit, für die nach § 1 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet der Gemeinde Apen einen Sachkostenbeitrag in Höhe von jährlich 1.280,00 Euro je Schülerin/ Schüler an die Stadt Oldenburg zu zahlen.

 

§ 3

 

Abrechnung des Sachkostenbeitrags

 

Maßgebend für die Abrechnung des Sachkostenbeitrags ist der Stichtag für die Erhebung der amtlichen Schulstatistik des Niedersächsischen Kultusministeriums. Änderungen im Laufe des weiteren Schuljahres bleiben unberücksichtigt. Die Stadt Oldenburg erstellt anhand der von der Schule gemeldeten Daten eine Abrechnung und fordert den sich daraus ergebenden Sachkostenbeitrag von der Gemeinde Apen mit einer prüfbaren Rechnung an.

 

§ 4

 

Inkrafttreten und Dauer der Vereinbarung

 

Diese Vereinbarung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 am 01.08.2017 in Kraft und gilt bis zum Ende des Schulbesuchs der nach § 1 aufgenommenen Schülerinnen und Schüler.

 

§ 5

 

Aufnahme nach Vertragsende

 

Nach Ablauf der in § 4 genannten Vertragsdauer erfolgt eine Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Apen lediglich entsprechend der gesetzlichen Regelungen im NSchG.

 

 

 

Oldenburg, den                                             Apen, den

Stadt Oldenburg                                            Gemeinde Apen

Der Oberbürgermeister                                Der Bürgermeister

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RH Martz erläutert die Beschlussvorlage.