Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2017

 

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016 (Nds. GVBl. S. 226), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 07.03.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                                          15.696.000 Euro               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                                              16.144.300 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                                    36.900 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                            0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                          14.366.000 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                          13.964.200 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                      712.000 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                                   2.825.600 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                        1.900.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         497.300 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                      16.978.000 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                    17.287.100 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2016 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

 

 

                                                            § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.900.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 80.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            330 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        330 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    350 %

 

Apen, den 07. März 2017

 

 

 

Huber

(Bürgermeister)

 

 

 

 

 


RH Orth  erläutert die Beschlussvorlage. EGRin stellt den Haushalt und das Investitionsprogramm anhand einer Power-Point-Präsentation vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

2

Enthaltung:

0