Sitzung: 07.03.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff 9 und 112 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.10.2016
(Nds. GVBl. S. 226), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 07.03.2017
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 15.696.000
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 16.144.300
Euro
1.3.
der außerordentlichen Erträge auf 36.900 Euro
1.4.
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 14.366.000
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 13.964.200
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 712.000 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf
2.825.600 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 1.900.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 497.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes
16.978.000 Euro
-
der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes
17.287.100 Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2016 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.900.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 80.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 330
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 330
%
2. Gewerbesteuer 350
%
Apen, den 07. März 2017
Huber
(Bürgermeister)
RH Orth erläutert die Beschlussvorlage. EGRin stellt den Haushalt und das Investitionsprogramm anhand einer Power-Point-Präsentation vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
25 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |