Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 1


Die Verwaltung erläutert, dass zwischenzeitlich zwei Anträge auf Förderung aus der Dorferneuerung gestellt wurden, um keine Fristen zu versäumen. Für 2017 mussten die Förderanträge bis zum 15.02.2017 dem Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg vorliegen.

Beantragt wurde die Herstellung eines Gesundheitsparks auf dem Springbrunnen­gelände in Augustfehn I mit Aufstellung von sechs Trainingsgeräten, welche von Alt und Jung und auch teilweise von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Die Investitions­summe beläuft sich auf ca. 35.300,00 €. Es sind Zuschüsse Dritter in Höhe von ca. 8.750,00 € in Aussicht gestellt worden.

Sofern die beantragte Bewilligung erteilt wird, muss von der Gemeinde noch ein Eigenanteil in Höhe von ca. 7.200,00 € aufgebracht werden. Da einige Spender darauf hingewiesen haben, dass der Zuschuss in 2017 abgerufen werden soll, wurde der Antrag noch vor Beratung im Arbeitskreis gestellt. Der Verwaltungsausschuss hat die Antragstellung mit getragen.

Als zweite Maßnahme wurde die Anlegung eines Ritterweges vom Burgplatz Apen bis nach Hengstforde auf einer Länge von ca. 850 m nördlich der Bahngleise beantragt. Hierdurch kann eine durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung von Augustfehn nach Apen abseits der Hauptverkehrsstraßen geschaffen werden. Die veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 49.400,00 € werden nicht aus dem Topf Dorferneuerung entnommen, sondern werden gesondert bereitgestellt. Vom Bauhof werden Eigenleistungen vorgenommen.

Als weitere mögliche Projekte zu künftigen Dorferneuerungsmaßnahmen schlägt die Verwaltung die Erneuerung der Nebenanlagen der Poststraße sowie der südlichen Nebenanlagen der Hauptstraße in Richtung Ortsausgang Vreschen-Bokel zur Diskussion vor. Im Haushaltsplan der Gemeinde Apen sind für die Jahre 2017, 2018 und 2019 jeweils 150.000,00 € für Dorferneuerungsmaßnahmen eingeplant.

Anschließend werden die bereits umgesetzten öffentlichen Maßnahmen von der Verwaltung seit 2012 erläutert (siehe Anlage). Zusammen mit den derzeit durchgeführten Maßnahmen in Augustfehn I (südliche Nebenanlagen Hauptstraße und Beleuchtung Mühlenstraße / Poststraße) ergibt sich ein Investitionsvolumen von ca. 1,0 Mio. €. An Zuwendungen wurden hierfür ca. 450.000,00 € genehmigt.

Die zurzeit laufenden Arbeiten in der Mühlenstraße und der Poststraße zur Installierung einer ortsbildtypischen Beleuchtung werden von der bauausführenden Firma sehr sorgfältig ausgeführt. Die jeweilige Tagesbaustelle wird abends aufgeräumt hinterlassen. Mit der Installierung der Lampenköpfe kann noch vor Ostern gerechnet werden.

Von der NWP wird anhand der Prioritätenliste veranschaulicht, dass bereits sehr viele vom Arbeitskreis beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Auch private Maßnahmen werden kontinuierlich beantragt und durchgeführt.

Es entsteht eine rege Diskussion über die künftigen Maßnahmen.

Von Arbeitskreismitgliedern wird darauf verwiesen, dass das Springbrunnengelände bereits sehr gut aufgewertet wurde. Die Investitionssumme für die Sportgeräte in Höhe von ca. 35.300,00 € könnten an anderer Stelle sinnvoller ausgegeben werden. Hier muss sich die Frage gestellt werden, wer solche Geräte nutzt. Überlegt werden muss auch, wo die Geräte stehen sollen, da sie nicht die Durchführung von Veranstaltungen behindern dürfen.

Von anderer Seite wird auf die bereits vorliegenden Spendengelder verwiesen, welche für die Maßnahme bereitgestellt werden. In der Gemeinde Bad Zwischenahn werden derartige Geräte sehr gut angenommen. Ein Sportlehrer der Janosch-Grundschule Augustfehn sieht Möglichkeiten, dass die Grundschüler die Geräte ebenfalls benutzen können. Auch von Seiten des Sportvereins wird die Aufstellung begrüßt. Es wird an die Anlegung des Boule-Platzes auf dem Eisenhüttenplatz erinnert. Inzwischen finden dort mehrmals wöchentlich Boule-Spiele statt.

Die Verwaltung erklärt, dass die Anregung zum vorgenannten Antrag von Seiten des Freizeit- und Kulturkreises Bokel-Augustfehn für eine weitere Aufwertung des Spring­brunnengeländes gegeben wurde. Es geht darum, die Bevölkerung zu animieren, sich zu bewegen. Der Standort der Geräte wurde noch nicht endgültig festgelegt, die Aufstellung kann in den Seitenbereichen erfolgen.

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass der Ritterweg auf der Trasse geplant ist, welche die Deutsche Bahn für das Erreichen der auszutauschenden Brücke über die Norderbäke plant. Gespräche mit der Bahn sind bereits geplant, um eine doppelte Ausführung zu verhindern.

Vom Arbeitskreis wird die Anlegung von Blühstreifen entlang des Radweges in Hengst­forde angeregt. Vor einigen Jahren wurde von dem dortigen Landwirt ein Streifen mit Sonnenblumen eingesät. Des Weiteren wird nachgefragt, ob bzw. wann die soge­nannten Anlagen beim Ehrenmal an der Hauptstraße in Augustfehn I „auf Vordermann gebracht werden“. Auch dieses war bereits ein Thema im Arbeitskreis, ebenso wie die Einsaat von Lupinen bzw. das Pflanzen von Ginster am Nordloh-Kanal.

Die Verwaltung erklärt, dass die Anlegung von Blühstreifen eine Privatangelegenheit der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Gemeindeseitig wird jährlich eine Blühwiese bei der Geometer-Wöbcken-Brücke eingesät, für dieses Jahr ist wieder neue Saat bestellt worden. Die Anlagen beim Ehrenmal in Augustfehn I sind vom Bauhof durchgeforstet worden, um den dortigen Verein zu unterstützen, weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Der Bauhof der Gemeinde Apen hat bereits sehr  viele Flächen zu unterhalten, entlang des Nordloh-Kanals werden gemeindeseitig weder Ginsterbüsche gesetzt noch Lupinen gesät.

Anschließend erfolgt eine ausgiebige Diskussion über die vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der Hauptstraße und der Poststraße. Seitens der Verwaltung wird es als realistisch angesehen, entlang der Hauptstraße einen ca. 400 m langen Streifen der südlichen Nebenanlagen (ca. bis Einmündung Stettiner Straße) ortsbildtypisch zu gestalten, wenn die Maßnahme über zwei Jahre läuft. Die derzeitigen Arbeiten an den südlichen Nebenanlagen der Hauptstraße werden in Co-Produktion mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg durchgeführt, da der Radweg und die Fahrbahn in der Unterhaltungspflicht des Landes Niedersachsen stehen. Eine ähnliche Vorgehensweise könnte auch in dem zur Debatte stehenden Teilstück erfolgen.

Vom Arbeitskreis wird darauf hingewiesen, dass die Parkstreifen in dem Bereich 2,50 m breit sind. Diese Breite muss auf jeden Fall beibehalten werden, da die Fahrzeuge inzwischen sehr viel größer sind als vor einigen Jahrzehnten. Die parkenden Autos auf dem 2,0 m breiten nördlichen Parkstreifen zwischen Orth-Brücke und Osterkamp weisen häufig Schäden auf (abgefahrene Seitenspiegel).

Die NWP erklärt, dass die beantragten Maßnahmen mehrere Rankingsichtungen durchlaufen müssen, wobei Punkte vergeben werden. Das Ranking findet nicht nur in Oldenburg statt. Für reine Straßenbaumaßnahmen gibt es keine Punkte, so dass die Neugestaltung der Nebenanlagen der Hauptstraße als am wenigsten erfolgreich angesehen werden muss. Ein barrierefreier Raum mit möglichst vielen gleichbe­rech­tigten Nutzern (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) hat größere Zuschuss­chancen. Mischprofile ohne bzw. mit sehr niedrigem Bord (unter 3 cm) sind von Vorteil. Die umgebende Infrastruktur spielt ebenfalls eine Rolle (Schulweg etc.).Die NWP schlägt vor, zunächst das Gespräch mit dem Amt für regionale Landesentwicklung in Oldenburg zu suchen.

Vom Arbeitskreis würde es insgesamt bedauert werden, wenn die Hauptstraße nicht weiter ortsbildtypisch gestaltet werden kann. Die Hauptstraße weist eine gute Infra­struktur auf und wird auch abends gut besucht.

Die Verwaltung schlägt folgende Festlegung der Maßnahmen vor:

1)     Weiterführung der Neugestaltung der Nebenanlagen der Hauptstraße in Richtung Vreschen-Bokel, möglichst bis zur Einmündung Stettiner Straße;

2)     Neugestaltung der Poststraße in Verbindung mit dem Einmündungsbereich Bahnhofstraße mit Beurteilung der Verkehrsplanung durch einen Fachmann;

3)     Weitere Ausstattung des Springbrunnengeländes.

Der Vorschlag wird mit einer Stimmenthaltung zu Punkt 3 mehrheitlich angenommen.

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Weiter wird vom Arbeitskreis moniert, dass die Gebotsschilder für Radfahrer abgebaut worden sind. Es handelt sich jetzt auch an den Hauptverkehrsstraßen um Gehwege, auf denen Radfahren erlaubt ist, d.h., die Fußgänger haben absoluten Vorrang und Rad­fahrer sollen ggfs. auf die Straße ausweichen.

Von der Verwaltung wird auf die Gesetzeslage verwiesen. Die Beschilderung wird vom Landkreis Ammerland angeordnet. In vielen Fällen verlangt der Bürger die neue Beschilderung. Sobald der Landkreis einen entsprechenden Hinweis erhält, reagiert er darauf.

Von verschiedenen Arbeitskreismitgliedern wird der Zustand der Poststraße ange­sprochen, vor allem im Einmündungsbereich der Bahnhofstraße. Der Bahnhof August­fehn ist ein Aushängeschild der Gemeinde. Das Gebäude wurde liebevoll restauriert, die Zufahrtswege sind in keinem guten Zustand. In der Poststraße sollten Gehweg und Parkstreifen mit neuen Materialien hergerichtet werden. Der Ausbau der Bahnhofstraße sollte zurückgestellt werden, bis der barrierefreie Umbau des Bahnhofes erfolgt ist, um die neue Straße nicht unnötig zu belasten. Wichtig sei auf jeden Fall, dass eine Rotmarkierung für die Radfahrer von der Bahnhofstraße bis zur Poststraße aufgebracht wird. Zurzeit werden vor allem Schulkinder durch vor der Gaststätte parkende Autos gefährdet, da diese teilweise auf der Straße stehen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Parkplatz in privaten Händen liegt und nicht im Eigentum der Gemeinde. Der vom Ortsverein gepflasterte Weg entlang der Bahn­gleise ist kein öffentlich öffentlicher Radweg, sondern war als reiner Fußweg geplant. Der Bürgersteig an der Bahnhofstraße liegt auf der gegenüber liegenden Seite. Der Gemeinde liegt eine Unterschriftenliste vor, in der für diesen Bereich eine 30er-Zone beantragt wird.

Der Arbeitskreis macht auf eine Versackung in der Stahlwerk­straße in Höhe des Eisenhüttenplatzes aufmerksam.

Die Verwaltung erklärt, dass es sich hier um die Neuverlegung eines Entwässerungs­rohres handelt, die Versackung wird von der Gemeinde behoben.

Von der NWP wird darum gebeten, die Bürger auf die Möglichkeit anzusprechen, Zuschussanträge aus der Dorferneuerung zu stellen. Aufgrund der Änderung der Richtlinien sind nunmehr auch Umbaumaßnahmen, zum Beispiel zur Beseitigung von Leerstand, förderfähig. Der nächste Termin für Privatanträge ist der 15.09.2017. Die Mitglieder des Arbeitskreises werden gebeten, Werbung für Zuschussanträge zu betreiben.

Des Weiteren wird vom Arbeitskreis darauf hingewiesen, dass das neu verlegte Pflaster entlang der Hauptstraße noch leicht wellig ist.

Die Verwaltung erläutert, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Das Pflaster wird insgesamt abgerüttelt.