GAM Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2).

 

Herr Delger merkt an, dass in der Mitteilungsvorlage erklärt wurde, dass speziell Feuerwehrgroßfahrzeuge über 7,5 Tonnen von Preisabsprachen betroffen waren und in der Gemeinde Apen lediglich das TLF 16/25 der Einheit Apen in Frage kam. Die Einheit Nordloh-Tange verfügt dabei über ein Fahrzeug über 8 Tonnen.

 

GAM Jürgens erklärt, dass nach dem entsprechenden Katalog nur das TLF 16/25 in Frage kam. Das Fahrzeug der Einheit Nordloh-Tange muss aus einem bestimmten Grund rausgenommen worden sein.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Nds. Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat speziell Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in Betracht gezogen, welche zunächst in dem Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2010 angeschafft wurden. Ein Gutachten hat letztlich ergeben, dass kartellbedingte Preiseffekte im Zeitraum 01.01.2000 – 23.06.2004 festgestellt wurden. Das Fahrzeug der Einheit Nordloh-Tange, ein LF 10/6, wurde nicht berücksichtigt, da es erst zum im Juni 2007 angeschafft wurde.