Sitzung: 21.03.2017 Feuerwehrausschuss
GOAR Siems erläutert, dass der Gemeinderat im Dezember 2015 die Art und Weise des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses der Einheit Bokel-Augustfehn beschlossen hat. Der Neubau wurde auf zwei Haushaltsjahre verteilt, so dass im Juni 2016 mit der Grundsteinlegung begonnen wurde und man im Sommer 2017 mit der Fertigstellung rechnet.
Die Verputzungsarbeiten der Wände im Innenbereich wurden nicht zufriedenstellend ausgeführt, weswegen ein Gespräch mit der beauftragten Firma stattfinden wird. Die Kosten für dieses Gewerk werden erst dann beglichen, wenn die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Im Anschluss, bzw. soweit möglich können parallel die Innenarbeiten fortgesetzt werden. Im Außenbereich werden zudem noch Pflasterarbeiten vorgenommen. Ein Bitumenbelag wurde mit der Einheit besprochen, jedoch verworfen.
Alle Entscheidungen bzgl. des Gerätehauses wurden in guter Zusammenarbeit mit der Einheit Bokel-Augustfehn getroffen.
Frau Tönjes ergänzt, dass die Sanitär- und Heizungsarbeiten fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden. Die Estricharbeiten beginnen in der 13. Kalenderwoche. Ende April beginnen die letzten Trockenbauarbeiten und dann folgen die abschließenden Maler- und Bodenarbeiten. Im Anschluss erfolgt die Einrichtung des Gebäudes. Ende Juni 2017 kann mit einem Abschluss der Arbeiten gerechnet werden.
AM Schmidt fragt an, wie die Heizelemente unter der Decke funktionieren. Gewöhnlich steigt Hitze nach oben, hier müsste diese nach unten gedrückt werden.
Frau Tönjes erklärt, dass es sich dabei um eine Fachplanung der Firma Brötje handelt. Die genaue Funktion dieser Heizplatten wird nachgereicht.
Anmerkung der
Verwaltung:
„Eine Deckenstrahlheizung ist eine spezielle Flächenheizungsart, die die Wärme
von der Decke herunterstrahlt. Die Wärme kommt bei der
Deckenstrahlheizung von einem aufgeheizten Bauteil, so dass die Deckenheizung
als Komponente
einer Heizungsanlage oft nahezu unsichtbar bleibt.
Die Deckenstrahlheizung wird
mit Hilfe von sogenannten Deckenstrahlplatten umgesetzt. Darunter versteht man Heizkörpermodule für die Deckenmontage,
die jedoch anders als gewöhnliche Heizkörpertypen bis zu 80 Prozent ihrer Wärme in Form von Strahlungswärme und
nicht in Form von Konvektionswärme abgeben. Das gelingt, weil aufheizbare Platten, zum Beispiel aus Stahl, Marmor,
Granit oder anderen Materialien, die die Wärme speichern und
kontinuierlich an den Raum abstrahlen, integrativer
Teil der Deckenstrahlheizkörper sind.
Die Strahlungswärme der
Deckenstrahlheizung wird vom Menschen
als besonders angenehm empfunden. Sie lässt sich gut mit der direkten
Sonnenstrahlung vergleichen, die nicht
die Luft erwärmt, sondern unseren Körper, wenn sie auf diesen auftrifft.
Strahlungswärme dringt vergleichsweise tief
in unsere Haut ein und verursacht dabei ein angenehmes Wohlgefühl.
Typisch für
Strahlungsheizsysteme ist, dass die
tatsächliche Raumtemperatur, die man mit ihnen erzielt, um einige Grad niedriger reguliert werden
kann, im Durchschnitt um drei Grad Celsius niedriger, als bei einer herkömmlichen
Konvektionsheizung, da wir die Strahlungswärme als wirkungsvoller und
nachhaltiger, kurz: als wärmer empfinden (Stichwort: Empfindungstemperatur).
Das ist auch ein Grund, warum eine
Strahlungsheizung als effizienter gilt: Mit ihr lässt sich über eine
tatsächlich niedere Raumtemperatur Energie
sparen. Von bis zu 50 Prozent Heizkostenersparnis
ist im Zusammenhang mit einer Deckenstrahlheizung die Rede. Wobei sich die Höhe
der Ersparnis auch nach der Energiequelle richtet, die zum Heizen eingesetzt
wird. (Quelle: http://www.energie-experten.org/heizung/heizungstechnik/flaechenheizung/deckenstrahlheizung.html#c13882)“
Weiter fragt AM Schmidt an, ob
durch die neuen Ausschreibungen Preissteigerungen zu erwarten sind. Darauf
erklärt GOAR Siems, dass nicht von Preissteigerungen auszugehen ist, da die
ausgeschriebenen Gewerke nicht so hoch angesetzt wurden.
Des Weiteren fragt AM Schmidt
an, welche Größe die Einbauschränke (Spinde) aufweisen.
Frau Tönjes erklärt, dass
diese eine Breite von 0,50 m aufweisen, da seitens der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK)
entsprechende Vorschriften gelten. Die Spinde weisen folglich ein
entsprechendes Schließfach für Wertgegenstände und eine ausreichende
Ablagefläche für die Helme u.a. auf. Die Spinde der Jugendfeuerwehr sind 0,40 m
breit.
AM Schmidt äußert dazu, dass
alle Feuerwehreinheiten 0,40 m breite Spinde besitzen. Er habe zudem keine besagte
Vorschrift diesbezüglich gefunden. Durch eine Einsparung der 0,10 m an den Spinden, hätten bei 60 Kameradinnen und Kameraden 6,00 m gespart
werden können. Diese Mehraufwendungen waren folglich nicht nötig und AM Schmidt
hat sorgen, diese mitzutragen. Weiter ist zu bemängeln, dass die Politik bei
solchen Planungen nicht mit eingebunden wurde.
Frau Tönjes erklärt, dass
durch die Aufteilung der Spinde bei einer Breite von 0,40 m maximal 2,50 m hätten
eingespart werden können. Zudem war neben der Vorschrift der FUK, diese Breite
von der Feuerwehreinheit gewünscht worden.
Anmerkung der Verwaltung:
Bei Herrn Claas Schröder
- Geschäftsbereich Prävention – der FUK wurde bzgl. der Breite der Spinde
nochmals nachgefragt. Sofern die Spindbreite verkleinert wird, z. B. auf 0,40
m, erhöht sich der Abstand zwischen Spindreihen und Gebäudeteilen sowie
zwischen gegenüberliegende Spindreihen, da nach Punkt 7.3 ASR A4.1
„Sanitärräume“ eine Umkleidefläche von 0,50 m² zuzüglich Verkehrswege benötigt
wird. Hieraus ergibt sich ein lichter Spindabstand bei 0,40 m breiten Spinden
von 1,25 m + 0,50 m + 1,25 m = 3,00 m bei gegenüberliegenden Spinden. Dieser
Abstand wird gemäß unserer Zeichnung nicht eingehalten.
Der Raum würde
folglich 2,80 kürzer werden, also statt 16,09 m 13,29 m, dafür aber müsste der
Raum eine Breite von 4,05 m statt 3,635 haben. Letztendlich hätte der Raum eine
Größe von 53,82 m² statt 58, 49 m².
Zudem bedingen
schmalere Spinde (0,4 m) einen zusätzlichen Trockenraum nach DIN 14092.
Nicht zu
vergessen, dass im Bauantrag zuerst sogar noch breitere Spinde vorgesehen
werden sollten.
AM B. Meyer merkt an, dass die
Politik die Planungen für das Feuerwehrgerätehaus begleitet und beschlossen
hat, folglich wurde die Politik auch mit eingebunden. Des Weiteren sollte sich
an den Vorgaben der FUK gehalten werden. Die Preis-steigerungen sind der
Konjunktur zuzuschreiben.
AM Schmidt äußert darauf, dass
die Preissteigerungen eben nicht der Konjunktur zuzuschreiben sind. Bei den
Planungen der Inneneinrichtung wurde die Politik nicht mit eingebunden, keiner
aus diesem Ausschuss hat 50 cm breite Spinde beschlossen.
AV H.J. Meyer nimmt die
Äußerungen zur Kenntnis.