Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in Form einer Versammlung stattgefunden, anschließend erfolgte die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und Verbände. Nach Möglichkeit soll noch vor der Sommerpause der Abwägungs- und Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss gefasst werden. Aus diesem Grunde wird der Planungsausschuss Anfang Mai 2017 verschoben werden müssen.

Anschließend wird von der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH Oldenburg (NLG) anhand einer Präsentation die Abwägung vorgestellt. Gravierende Bedenken wurden von den Trägern öffentlicher Belange nicht geäußert.

Von den Ver- und Entsorgern sowie vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie erfolgten allgemeine Hinweise zu Leitungsrechten etc., welche berücksichtigt werden müssen.

Die Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen GmbH bittet um die Aufnahme redaktioneller Hinweise in die Begründung.

Von Seiten der Deutschen Bahn AG wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, Anregungen erfolgten zu möglichen Emissionen und zur Konstruktion und Ausführung der Lärmschutzwand, zur Entwässerung und zum Mindestabstand zu Pflanzflächen.

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband gab Hinweise und Anregungen bezüglich einzuhaltender Sicherheitsabstände zu bestehenden Versorgungsleitungen zu einem einzeln stehenden Wohnhaus und zu seitlichen Versorgungsstreifen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. Durch die Erhöhung des Trinkwasserbedarfs werden ggfs. Rohrnetzverstärkungen erforderlich. Auch wurde auf die Löschwasserversorgungspflicht der Gemeinde und des leitungsgebundenen Löschwasseranteils hingewiesen, da dieses  keine gesetzliche Pflicht des OOWV ist. Diese Dinge werden im  Zuge der Erschlie­ßungs­planung berücksichtigt.

Von Seiten der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg wurde auf den Gewerbelärm südlich der Bahnlinie verwiesen. Es sollte eine schalltechnische Erfassung aller Betriebe und der gewerb­lichen Freiflächen erfolgen. Weiter wurde der Wunsch nach einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch laut.

Die Landwirtschaftskammer Oldenburg hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Entwicklung erhoben, zeigte sich jedoch kritisch bezüglich des Verlustes von landwirtschaftlicher Nutzfläche. Landwirtschaftliche Geruchsimmssionen sind nicht zu erwarten. Die Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe bei der Benennung der externen Kompensationsflächen sollte berücksichtigt werden.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wies auf die Lage des Plangebietes im Interessenbereich der Radaranlage Brockzetel und innerhalb des Zuständigkeitsbereiches für Flugplätze hin. Die maximale Höhe der Gebäude und Nebengebäude darf 30 m  nicht übersteigen. Da diese Höhe von den Gebäuden nicht erreicht wird, gibt es keine Einschränkungen.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat allgemeine Hinweise gegeben, dass eine Kampfmittelbelastung nicht ausgeschlossen werden kann.

Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde bestätigt, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Stahlwerkstraße auch ohne Linksabbiegehilfe gewährleistet ist. Weiter wurde auf freizuhaltende Sichtfelder im Einmündungsbereich auf die Stahlwerkstraße und die noch vorzulegende Ausbauplanung und das Entwurfskonzept für den Anschluss der Gemeindestraße hingewiesen.

Mit der Ammerländer Wasseracht wurden im Vorfeld vom begleitenden Ingenieurbüro mehrfach mündliche Abstimmungsgespräche geführt. Trotzdem wurde eine umfang­reiche Stellungnahme abgegeben. So wurde die Erarbeitung und Abstimmung eines wasserwirtschaftlichen Entwurfs gefordert (Entwässerungskonzept), die Ausweisung von Gewässerrand- und Unterhaltungsstreifen sowie Abstandsregelungen für die Errichtung von Gebäuden und Nebenanlagen bezüglich der betroffenen Gewässer. Anpflanzungen in Gewässerrandstreifen sind unzulässig. Auch forderte die Ammerländer Wasseracht die Übertragung der Unterhaltung der betroffenen Gewässer III. Ordnung auf die Gemeinde Apen. Eine Besonderheit ist der Bokelerostermoorgraben, der als Gewässer II. Ordnung entsprechend berücksichtigt werden muss.

In der Stellungnahme des Landkreises Ammerland wurde bemerkt, dass die Darstellung von Wohnbauflächen in diesem Bereich städtebaulich gut nachvollziehbar ist. Aus natur­schutzfachlicher Sicht wurden Anregungen bezüglich der Kartierung und Einstufung der Biotoptyen und der Überprüfung der vorhandenen Einzelbäume sowie dem Verbleib der Bäume im öffentlichen Raum gegeben. Weiter folgten ein Hinweis zu registrierten Boden­funden sowie redaktionelle Hinweise.

Seitens der NLG wird mitgeteilt, dass die Kronenrand- und Traufbereiche der Einzel­bäume durch ein Vermessungsbüro erfasst werden. Eine Biotoptypenkartierung erfolgt im Frühjahr 2017. Die linearen Gehölze sollen so weit wie möglich erhalten bleiben, das städtebauliche Konzept mit der Straßenführung jedoch möglichst nicht geändert werden. In der Bilanzierung werden Gehölze im Privatbereich nicht als „Guthabenpunkte“ gewertet.

In dem Termin zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde angeregt, eine randliche Eingrünung des geplanten öffentlichen Parkplatzes im Norden des Baugebietes sowie die Schaffung eines Regenrückhaltebeckens im nordwestlichen Bereich vorzunehmen. Weiter wurde auf Probleme der Oberflächenentwässerung der Grundstücke entlang der Burgstraße sowie auf den Zustand der Burgstraße hingewiesen. Gewünscht wurde außerdem der Erhalt der Barre-Brücke für den Autoverkehr mit 3-to-Begrenzung. Auf die ehemals vorgesehene Vernetzung der Naturschutzgebiete „Roggenmoor“ und „Unterster Weg“ wurde verwiesen sowie der Vorschlag gemacht, im Bereich Burgstraße / Bahnweg den ersten Bauabschnitt durchzuführen.

Für die Eingrünung des Parkplatzes wird ein Streifen von 3 bis 4 m vorgesehen. Das Regenrückhaltebecken kann aufgrund der topografischen Lage nur an der geplanten Stelle erweitert werden. Die Entwässerungsprobleme an der Burgstraße sind bekannt. Der Altbestand kann nicht verändert werden. Von den Altanliegern sollte ein Gespräch mit den neuen Nachbarn gesucht werden. Regenwasser ist immer auf dem eigenen Grundstück der Entsorgung zuzuführen. Der Erhalt der Barre-Brücke für den Auto­verkehr ist nicht durchführbar. Auch kann die Vernetzung der beiden Naturschutzgebiete nicht aufrechterhalten werden, da der Baumbestand nur bedingt erhalten werden kann.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass derzeit Besucher der Kirche oft auf der Berme entlang des Augustfehn-Kanals parken. Sobald die Brücke fertiggestellt ist, wird der Verkehr zunehmen. Es wäre wünschenswert, einen größeren Parkraum zu erhalten. Auch wird um Auskunft gebeten, wann mit dem Verkauf der Bauplätze begonnen werden kann. Die Ratsmitglieder erhalten laufend Anfragen, wann das Baugebiet umgesetzt wird.

Die NLG teilt mit, dass maximal 10 Parkplätze auf der vorgesehenen Fläche im Norden des Gebietes entstehen können. Weiter erläutert die NLG, dass – sofern der Satzungs­beschluss vor der Sommerpause erfolgen kann – die Planungen für das Brückenbau­werk beginnen können. Wenn die Haupterschließungsstraße in 2018 fertiggestellt wird, kann frühestens Ende 2018 mit dem Bauplatzverkauf begonnen werden. Die Größe der einzelnen Bauabschnitte wird dann geregelt. Zunächst muss jedoch das Bauleitplan­verfahren beendet sein.

Die Verwaltung bedankt sich bei der Vertreterin der NLG für die Präsentation. Auch im Rathaus gehen laufend Anfragen bezüglich der Bereitstellung von Bauplätzen ein. Das Gebiet nördlich der Bahn kann als „Leuchtturmprojekt“ angesehen werden. Für die Gemeinde Apen bedeutet dies ebenfalls eine große Menge an Arbeit. So muss die Infrastruktur der wachsenden Bevölkerung angepasst werden.