Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 126 – Augustfehn, beiderseits der Hauptstraße und der Mühlenstraße – mit einem Mischgebiet und der Festsetzung einer Baulinie sowie Regelung der Zulassung von Vergnügungsstätten. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungs­ausschusses am 04.04.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. In der vorherigen Fachausschussitzung wurde die Angelegenheit zurückgestellt. Es wurde besprochen, auch eine Regelung bezüglich der Zulassung weiterer Vergnügungsstätten zu finden. Planungsziel ist, die Mühlenstraße und die Hauptstraße (teilweise) in Augustfehn entsprechend zu beordnen. Derzeit sind zwei Spielhallen in der Mühlenstraße angesiedelt, wovon eine wahrschein­lich weichen muss aufgrund der gesetzlichen Situation. Die Gemeinde Edewecht hat im großen Stil Bebauungspläne geändert bzw. neu aufgestellt.

Von der Verwaltung wird darum gebeten, den Aufstellungsbeschluss für die Planung Hauptstraße und Mühlenstraße zu fassen, damit ggfs. reagiert werden kann, falls die Ansiedlung einer Spielhalle ein Thema wird (Veränderungssperre). Die weiteren Details der Bauleitplanung können später beraten werden. Vor Auslegung wird der Plan im Fachausschuss noch einmal vorgelegt.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass insgesamt noch Redebedarf besteht, auch mit der Augustfehner Geschäftswelt.

Auf Anfrage teilt die Verwaltung mit, dass in einem Mischgebiet Spielhallen entstehen können. Der Ratsbeschluss vom 07.03.2017 besagt, dass zwischen den einzelnen Spielhallen ein Abstand von 500 m liegen muss. Es soll eine Strukturierung der Vergnügungsstätten vorgenommen werden. Überlegt werden sollte ferner, ob auch andere Orte mit einbezogen werden sollen.

Diese Überlegung findet Zustimmung im Ausschuss. Auch in den übrigen Gemeinde­teilen könnten Spielhallen entstehen. Die Gemeinde sollte die gesetzlichen Möglich­keiten ausschöpfen und die Anzahl der Spielotheken auf ein Minimum zurücksetzen. Es gibt genug leerstehende Immobilien bzw. Grundstücke, auf denen entsprechende Gebäude errichtet werden könnten.

Dem Hinweis, dass die bestehende Spielothek so eine Monopolstellung erhält, entgegnet die Verwaltung, dass möglicherweise ein gerichtliches Verfahren wegen des vom Landkreis durchgeführten Losentscheids über den Verbleib einer Spielothek folgen wird. Es werden alle Bebauungspläne auf Mischgebietsflächen geprüft werden müssen. Versucht werden könnte, ähnlich wie in Edewecht zu agieren.

Vom Ausschuss wird die Verwaltung beauftragt, die Bebauungspläne auf Mischgebiets­flächen zu untersuchen und zu prüfen, ob Spielhallen errichtet werden könnten. Das Ergebnis ist im Ausschuss vorzustellen.