Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen legt als Kapazitätsgrenze für die zum 01.08.2017 einzurichtende Integrierte Gesamtschule die 4-Zügigkeit fest. Wird die 4-Zügigkeit durch die zusätzliche Anmeldung auswärtiger Schülerinnen und Schüler (incl. ggf. Doppelzählungen) überschritten, wird deren Aufnahme durch die Anwendung des eingeschränkten Losverfahrens mit folgenden Kriterien (analog § 59a NSchG) beschränkt:

1. Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Apen

2. Geschwisterkinder

3. repräsentativer Querschnitt (Leistungsebenen)

 

 


RH B. Meyer gibt an, dass es in der näheren Umgebung nur eine IGS gibt. Diese ist in Barßel. Die Eltern in der Gemeinde Apen haben großes Interesse an einer IGS in der Gemeinde Apen gezeigt. Eine 3-zügige IGS wurde nun genehmigt. Eine Aufstockung ist möglich. Hier hat die Planungsgruppe jedoch festgestellt, dass bei mehr als 4 Zügen Probleme mit den Räumlichkeiten entstehen. Maximal 120 Schülerinnen und Schüler können an der IGS aufgenommen werden. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen, muss über ein Losverfahren entschieden werden. Hier greift dann das eingeschränkte Losverfahren, wie es im Beschlussvorschlag aufgezeigt wird.

 

RH B. Meyer macht auf eine Informationsveranstaltung am 04.05.2017 um 19:30 Uhr in der OBS Augustfehnn aufmerksam. Hier können u. a. die Räumlichkeiten angesehen und die Lehrerinnen und Lehrer kennen gelernt werden.