Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung teilt mit, dass vor kurzem ein Gespräch in Bremen mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, der Landesnahverkehrsgesellschaft (ZVBN) und dem Zweck­verband Verkehrsverbund Bremen-Niedersachsen (ZVBN) zum öffentlichen Personen­nahverkehr (ÖPNV) stattgefunden hat, in welchem die Planungen für den Bahnhalte­punkt Augustfehn vorgestellt wurden. Die Agentur BahnStadt wurde beauftragt, erste Überlegungen für eine ÖPNV-Ver­knüpfung mit dem barrierefreien Ausbau des Bahnhaltepunktes Augustfehn zu tätigen. Diese Planungen müssen mit einer Nutzung des Dockgeländes abgeklärt werden.

Anhand einer Powerpointpräsentation erläutern die Herren Baute vom ZVBN und Kerkhoff von der Agentur BahnStadt die Planungen zum barrierefreien Ausbau des Bahnhaltepunktes Augustfehn einschließlich der neuen nördlich geplanten Anlage für den ÖPNV.

Seit Dezember 2014 ist Augustfehn in das Ausbauprogramm „Niedersachsen ist am Zug3“ aufgenommen worden. In diesem Ausbauprogramm ist erstmalig der Bau von Aufzuganlagen enthalten. Durch den barrierefreien Ausbau wird ein stufenfreier Zugang zu den Bahnsteigen geschaffen. Die Bahnsteigkante wird von 38 cm auf 76 cm erhöht. Beleuchtung und Beschallung werden moderni­siert.

Der Bahnhaltepunkt Augustfehn ist sehr gut in das Angebot der Bahn eingebunden, die Personenzüge fahren im Stundentakt Richtung Emden und Bremen. Augustfehn hat einen Einzugsbereich für die gesamte Region und weist täglich ca. 1.000 Ein- und Aus­steiger auf. Durch die Modernisierung des alten Bahnhofsgebäudes einschließlich der Integration neuer Nutzungen wurde der Bahnhof insgesamt aufgewertet. Von der Gemeinde wurden in Bahnhofsnähe auf der Südseite Parkplätze und Fahrrad­abstell­plätze, zum Teil abschließbar, angelegt, wobei die Kapazität inzwischen nicht mehr ausreicht. Die Bushaltestelle an der Bahnhofstraße entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss dringend modernisiert werden.

Der Ausbau des Bahnhaltepunktes Augustfehn umfasst den Bau von zwei Außenbahn­steigen in 220 m Länge und einer mittig gelegenen Überführung der Bahngleise mit Treppenanlage und zwei Fahrstühlen. Der Zwischenbahnsteig wird abgebrochen. Lage und Höhe der Überführung wird durch Signale, Oberleitungsmasten und der Planung der „Wonderline“ nach Groningen vorgegeben. Die Höhe der Anlage wird ca. 8 m betragen. Die Kosten des Stationsausbaues einschließlich der Überführung werden vom Bund, Land und DB AG übernommen, die Gemeinde muss hierfür keine Mittel aufbringen.

Vom Ausschuss wird auf das bestehende Gebäude verwiesen, welches durch die Anhebung der Bahnsteige nicht zugebaut werden darf. Auch ist die Qualität der Ankündigungen an den Gleisen verbesserungswürdig. Nur ein Schriftband pro Bahn­steig wird künftig nicht ausreichen.

Es wird versichert, dass in Augustfehn keine Verhältnisse wie in Bad Bentheim ent­stehen werden. Im Vorfeld werden Abstimmungsgespräche geführt, die Detail­planung steht noch nicht fest. Da Augustfehn als Bahnhof mit 1.000 Ein- und Ausstiegen in die Ausbaukategorie 5 eingestuft ist, werden keine großen Anzeigetafeln durch die DB errichtet werden. Möglich ist jedoch, bei einem Ausbau der Bushaltestelle eine Anzeige­tafel zu errichten, wo auch die Informationen zu den Zügen bekanntgemacht werden. Hierbei würde es sich dann nicht um einen durchlaufenden Schriftzug handeln, sondern um einen Block mit Informationen.

Die Entwurfsplanung soll im September 2017 durch die DB beim Eisenbahnbundesamt eingereicht werden soll. Die Gemeinde kann hierbei kleine Änderungen bzw. Anregungen einbringen, z.B. Bau einer Rampe im Bereich des Eisen­hütten­geländes, Lage und Anzahl der Fahrgastunterstände, Einbau einer Fahrrad­schiebeschiene in die Treppenanlage usw. Die  beantragten Sperrpausen für den Zugverkehr sollen 2020/21 zum Tragen kommen. Die Bauzeit wird ca. ein ¾ Jahr andauern, wobei die Abnahme der Aufzüge hierin nicht enthalten ist. Dieses kann sich erfahrungsgemäß noch einmal 9 Monate hinziehen.

Die Herstellung des Zugangs zum nördlichen Bahnsteig über das Dockgelände ist Auf­gabe der Gemeinde, ebenso wie die Planung und Realisierung des nördlichen Bahn­hofs­um­felds mit Anbindung an den ÖPNV, Schaffung von Parkplätzen usw. Hierbei ist eine Abstimmung mit den Planungen der Bahn sehr wichtig. Die Gemeinde kann vom Land und vom ZVBN bis zu 75 % Förderung erhalten, wobei Höchstfördersätze vorgegeben sind.

Sowohl an der Bahnhofstraße als auch an der Schulstraße sind Haltestellen für den ÖPNV vorhanden. Diese könnten auf dem Dockgelände in einem zentralen Omnibus­bahnhof (ZOB) gebündelt werden. Die Anlage sollte möglichst in Höhe der Überführung entstehen, um Kombibahnsteige und kurze Wege zu den Gleisen zu ermöglichen. Die Schüler der OBS / IGS Augustfehn können über einen neu anzulegenden Fuß- und Radweg die Schule erreichen, wobei die Schulstraße verkehrsberuhigt ausgebaut werden kann.

Eine neu anzulegende Straße verbindet die Südgeorgsfehner Straße mit der Stahlwerk­straße, die Busse können so von beiden Seiten einfahren. Fahrradstände und Park­plätze sind in die Anlage integriert, die Restflächen des Dockgeländes stehen für Wohnen und Gewerbe zur Verfügung.

Als nächster Schritt ist nun eine konkrete Planung der Verkehrsanlagen mit Kombi­bahnsteigen für Bus und Bahn erforderlich. Weiterhin muss Bauleitplanung für das Dockgelände betrieben werden. Beides sollte zeitnah erfolgen, um Planung und Durch­führung zeitlich mit der Bahn zu kombinieren.

Die Zeitschiene sieht für die Gemeinde zurzeit folgendermaßen aus:

Ø  Bearbeitung der weiteren Planungsphasen zum Ausbau der Verkehrsstation inkl. Durchführung eines Planrechtsverfahrens in Verantwortung der DB AG.

Ø  Parallel dazu Beginn der konkreten Planungen (nach HOAI) zur Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes auf der Nordseite in Verantwortung der Gemeinde Apen.

Ø  Sicherstellung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen (Flächennutzungs­plan, Bebauungsplan) für die Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes auf der Nordseite.

Ø  Rückkopplung der Planung mit der weiteren Entwicklung des Dockgeländes.

Ø  Frühzeitige Erörterung und Diskussion der Planung mit LNVG und ZVBN im Hinblick auf eine gute Förderfähigkeit des Vorhabens.

Ø  Einreichen des Förderantrags mit allen Planungsunterlagen auf der Grundlage der Entwurfsplanung bei LNVG und ZVBN bis voraussichtlich 31.05.2018.

Ø  Förderbescheiderteilung durch die LNVG bis Sommer 2019, dann bauliche Realisierung der Maßnahmen in 2019 und 2020 (in Abhängigkeit vom Baufort­schritt des Stationsausbaus durch die Deutsche Bahn AG).

Ø  Zeitgleich zur Planung der Verknüpfungsanlagen auf der Bahnhofsnordseite muss die Gemeinde Apen den Ankauf der benötigten Flächen vornehmen.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Es wurde lange auf diesen Augenblick hingearbeitet. Die Umsetzung muss in enger Abstimmung zwischen Gemeinde, LNVG, ZVBN und Bahn erfolgen. Eine fußläufige Anbindung an die Schulstraße ist sinnvoll. Die Planung ist insgesamt stimmig. Das Dockgelände hat Potenzial und sollte zügig und zweckmäßig beplant werden. Für das Einarbeiten von Wünschen der Gemeinde muss die Zeitschiene beachtet werden.

Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Planung der Bahn durch Wünsche der Gemeinde nicht mehr großartig verändert werden kann, um den Termin 2020 nicht zu gefährden. Die Umsetzung der Maßnahme soll so schnell wie möglich geschehen. In naher Zukunft finden Investorengespräche für die Gestaltung des Dock­geländes statt. Durch die Einbindung des Schülerverkehrs in den ZOB wird dieser immer mit Leben gefüllt sein.