Sitzung: 29.05.2017 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Investor stellt ein Plankonzept für eine mögliche Bebauung der freien Fläche südlich der Straße Am Bach in Apen vor. Der Bebauungsplan Nr. 38 der Gemeinde Apen weist an dieser Stelle ein Mischgebiet und eine Spielplatzfläche einschließlich fußläufiger Anbindung an die Straße Am Bach auf. Die Umsetzung des Spielplatzes ist seitens der Gemeinde nicht geplant, da der Bedarf nicht vorhanden ist.
Auf dem Gelände sollen sechs Reihenhausanlagen mit je drei kleingliedrigen Wohneinheiten entstehen. Zusätzlich werden die benötigten Parkflächen geschaffen sowie eine private Wegeverbindung zu den einzelnen Häusern. Von Vorteil wäre eine Verbreiterung der Straße Am Bach, um einen Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Die Bebauung soll in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, wobei im ersten Bauabschnitt vier Reihenhausanlagen entstehen sollen. Durch den Einbau von Sonnenkollektoren, einem Blockheizkraftwerk, Wärmepumpen und Eisspeicher soll die gesamte Anlage CO2-neutral und energieautark werden. Ein entsprechender Technikraum ist vorgesehen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Vom Ausschuss wird die Planung begrüßt, da aufgrund des demografischen Wandels vermehrt kleine Wohneinheiten gefragt sind. Es handelt sich um eine Innenverdichtung
Auf Anfrage teilt der Investor mit, dass die Wohnungen vermietet werden sollen. Straße und Technikraum werden von den Eigentümern unterhalten. Hierfür soll eine Genossenschaft gebildet werden. Entlang der Emsstraße sind ein Einfamilienhaus und ansonsten eine Bebauung wie an der Straße Am Bach geplant, wobei zunächst abgewartet wird, wie dieses Konzept angenommen wird.
Die Verwaltung erläutert, dass die Straße Am Bach durch den Baustellenverkehr und auch später durch den vermehrten Anliegerverkehr stark in Anspruch genommen wird. Es handelt sich um eine sehr alte Siedlungsstraße in einem relativ guten Zustand. Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen, welcher auch die Straße Am Bach mit umfasst.
Vorgesehen ist, den
Tagesordnungspunkt am 12.06.2017 in der nächsten Bau- und
Planungsausschusssitzung zwecks Beratung über den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Vorher soll noch eine Information der
Anlieger im Rathaus in Apen erfolgen. Diese ist zwar nach dem Baugesetzbuch
nicht erforderlich, dient aber dazu, das Meinungsbild aus dem Planungsumfeld zu
erfahren.