Für die Gestaltung des Dockgeländes wird angemerkt, dass der vorhandene Netto-Markt an der Südgeorgsfehner Straße hierhin umgesiedelt werden könnte. Insgesamt passt die Planung sehr gut.

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Es wird angefragt, ob die Verkleinerung des Geltungsbereichs der 43. Änderung des Flächennutzungsplans Auswirkungen auf die Bauplatzaufteilung des Geländes Horns­kamp hat. Weiter wird um Auskunft gebeten, wann mit der Erschließung begonnen wird und ob bereits ein Kaufpreis feststeht.

Die Verwaltung teilt mit, dass der Bebauungsplan Hornskamp in seiner Form erhalten bleibt, dies auch vor dem Hintergrund, dass die TA Lärm geändert wird. Wann mit der Erschließung begonnen wird, kann nicht beantwortet werden. Derzeit wird von der Niedersächsischen Landgesellschaft das Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Sobald der Umfang der Investitionen feststeht, kann der Kaufpreis kalkuliert werden.

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Ein Bürger regt an, auf den Radweg an der Mühlenstraße in Höhe der Einmündung Bahnhofstraße hinzuweisen, da Autofahrer in der Regel nicht nach beiden Seiten sehen beim Abbiegen.

Dem wird von einem anderen Bürger entgegengehalten, dass es sich hierbei um einen Fußweg handelt, welcher von Radfahrern mit geringer Geschwindigkeit unter dem Rechtsfahrgebot befahren werden darf. Ein Befahren entgegen der Fahrbahn ist nicht erlaubt.

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