Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 127 – Apen, südlich Am Bach – gemäß § 13 a BauGB im beschleunig­ten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der Mischgebiets- und Spielplatzfläche in ein allgemeines Wohngebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der Anpassung die Berichtigung Nr. 60 des Flächennutzungsplans durch und stellt anstelle von „Mischgebiet und Spielplatz“ „Wohnen“ für diesen Bereich dar.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 20.06.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.


Vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses fand ab 16.00 Uhr eine Besichtigung der unbebauten Fläche zwischen den Gemeindestraßen Am Bach und Emsstraße in Apen statt (siehe beigefügten Vermerk).

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage und stellt das Plangebiet anhand einer Präsentation vor. Angedacht ist eine Umplanung der Mischgebiets- und Spielplatzfläche an der Straße Am Bach mit Ausweitung des Bauteppichs, um hier eine kleinteilige Wohnbebauung für Senioren und Singles zu ermöglichen. In der Sitzung des Fachausschusses am 29.05.2017 wurde der Wunsch nach einer vorherigen Information der umliegenden Anwohner geäußert. Diese sehr gut besuchte Informationsveranstaltung hat am 07.06.2017 im Rathaus in Apen unter reger Beteiligung der Bürger stattgefunden. Von den Anwesenden wurde u.a. die spätere Entwässerung des neuen Gebietes angesprochen, da der vorhandene Straßenseitengraben die Wassermengen nicht aufnehmen kann. Auch die Zunahme des Verkehrs wurde aufgrund des derzeitigen Ausbauzustandes der Straße Am Bach kritisch gesehen. Die Straße wurde seinerzeit von den Anwohnern befestigt. Sehr wichtig war den Anwesenden, dass die Altanlieger nicht zu den Sanierungskosten der Straße herangezogen werden.

Die heutige Besichtigung der Fläche und der Straßen Am Bach und Emsstraße war sehr aufschlussreich. Alternativ zur Entwässerung über die Grabensysteme der Straße Am Bach wurde eine Fortführung des Oberflächenwassers zur Emsstraße angedacht. Auch könnte eine weitere Zuwegung in das Gelände von der Emsstraße bzw. durch teilweisen Ausbau der bisher als Fußweg genutzten Straßenparzelle hilfreich sein. Einen Tag nach der Informationsveranstaltung erhielt die Verwaltung noch einen Anruf, in welchem gegen die verdichtete Bebauung Bedenken erhoben wurden.

Insgesamt kann zusammengefasst werden, dass die angesprochenen Schwierigkeiten gelöst werden können im Bauleitplanverfahren bzw. im abzuschließenden Erschließungsvertrag.

Vom Ausschuss wird auf die schwierige Erschließung über die Straße Am Bach verwiesen, eine zusätzliche Verbreiterung auf 4,0 m sowie die spätere Sanierung werden hohe Kosten verursachen. Eine Erschließung über die Emsstraße sollte als Alternative untersucht werden. Für die Entsorgung der Mülltonnen könnte vielleicht ein Platz vorgehalten werden. Eine Bebauung der schon seit langem brach liegenden Fläche wäre aber wünschenswert.

Auf Anfrage erklärt die Verwaltung, dass die Entwässerung des Geländes Bestandteil der Erschließungsplanung ist. Bei der Besichtigung konnte erkannt werden, dass in der Straßenparzelle am Rand des Gebietes bereits entsprechende Installierungen vorgenommen wurden. Der vorhandene Graben ist kein Verbandsgewässer, sondern gehört der Gemeinde. Möglich ist eine Regenrückhaltung im Regenwasserkanal, wenn der Querschnitt der Rohre entsprechend groß ist. Diese Art der Ableitung des Oberflächenwassers wurde im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 122 gewählt.