Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeiti­gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 20.06.2017 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2017 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörde, und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die öffentliche Auslegung zur 56. Än­derung des Flächennutzungsplans für das ca. 30 ha große Gebiet zwischen Burgstraße und Am Kanal ist beendet worden, so dass nunmehr über die Abwägung beraten werden kann. Die Unterlagen für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 für das gleiche Gebiet werden derzeit erstellt.

Die Niedersächsische Landgesellschaft Oldenburg (NLG) stellt anhand einer Präsentation das Plangebiet sowie die eingegangenen Anregungen vor. Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange wurde eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG abgegeben, in welcher auf mögliche Emissionen der Bahn, Konstruktion und Ausführung der Lärmschutzwand, Entwässerung sowie Abständen von Bepflanzungen eingegangen wird. Weiter erfolgt ein Hinweis auf das Projekt „Wunderline“ zur Bahnverbindung Groningen – Bremen, welche derzeit für 2024 geplant ist. Ein in Auftrag gegebenes Schallgutachten wird den Bahnlärm berücksichtigen.

Vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Bundeswehr wird auf die Radaranlage Visselhövede verwiesen, Belange würden berührt, aber nicht beeinträchtigt. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um einen Schreibfehler handelt und die Radaranlage in Brockzetel gemeint ist, wie auch im Vorverfahren mitgeteilt.

Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer verweist auf den Gewerbelärm aus den Bereichen südlich der Bahnlinie und regt eine schalltechnische Erfassung aller Betriebe und der gewerblichen Freiflächen an. Das Schallgutachten wird  diesen Bereich mit umfassen, insbesondere wurde die Firma Brötje in Augenschein genommen und entsprechende Gespräche mit der Firma geführt. Die Regelung des Gewerbelärms erfolgt im Bebauungsplanverfahren.

Von der Landwirtschaftskammer Weser-Ems werden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Entwicklung geltend gemacht, Hinweise erfolgen bezüglich des Verlustes der landwirtschaftlichen Flächen und der Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe bei der Benennung der externen Kompensationsfläche. Geruchsimmissionen sind nicht zu erwarten. Die Kompensationsflächen „Vehnemoor“  wurden mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt.

Seitens der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der K 114 auch ohne Linksabbiegehilfe als gewährleistet angesehen. Hingewiesen wird  auf die noch vorzulegende Ausbauplanung und das Entwurfs­konzept für den Anschluss der Gemeindestraße, die freizuhaltenden Sichtfelder im Einmündungsbereich der K 114 und mögliche Emissionen durch den Verkehr auf der K 114, welche das Baugebiet belasten. Hier wird um einen nachrichtlichen Hinweis in der Planzeichnung gebeten. Ein Verkehrsgutachten wurde erstellt, das Plangebiet ist so weit von der Kreisstraße entfernt, dass keine Belastung auftritt.

Der Landkreis Ammerland hat verschiedene Hinweise und Anregungen aus naturschutzfachlicher Sicht geäußert bezüglich einer Nachkartierung und Einstufung der Biotoptypen im Mai 2017, weil die erste Kartierung im November / Dezember 2016 stattgefunden hat. Die Nachkartierung wird derzeit durchgeführt und im Rahmen des Bebauungsplan­entwurfes vorgestellt. Vom Landkreis wird  eine Eingrünung des Baugebietes für erforderlich gehalten, um die Eingriffe in das Landschaftsbild zu minimieren. Hierzu wird mitgeteilt, dass das Plangebiet an drei Seiten von einer Bebauung eingerahmt ist. Lediglich im Bereich der Burgstraße ist noch teilweise ein freier Blick in die Landschaft möglich. Die geforderte Konkretisierung der Eingriffsbilanzierung erfolgt im Umweltbericht.

Des Weiteren führt der Landkreis an, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Schallschutzmaßnahmen festzusetzen sind. Hierfür ist ein Lärmschutzwall entlang der Bahnlinie geplant, wobei sich die Höhe aus dem Lärmgutachten ergeben wird. Evtl. wird eine Lärmschutzwand mit dem Wall kombiniert. Auch wird ein passiver Schallschutz erforderlich werden für Räume im Obergeschoss. Das noch zu erstellende Konzept zur Oberflächenentwässerung sieht neben einem zweiten Rückhaltebecken im Norden den Erhalt verschiedener Gräben für die Aufnahme des Oberflächenwassers vor.

Von privater Seite sind zwei Anregungen eingegangen. In einer Anregung wird darum gebeten, dass im Bebauungsplan ein Bereich ausschließlich für Einfamilienhäuser festgesetzt wird, die nur der Eigennutzung dienen und damit eine gute Nachbarschaft ermöglichen. Hierzu ist zu bemerken, dass innerhalb des späteren Bebauungsplans Zonen unterschiedlicher Bebauung festgesetzt werden. Die Art der Wohnnutzung, ob Eigentum oder Mietwohnung, kann ein Bebauungsplan nicht festsetzen. Ggfs. kann im Kaufvertrag ein entsprechender Passus eingebracht werden.

Eine zweite umfangreiche Anregung gibt Hinweise zum Gewerbebetrieb Brötje und zu möglichen Erweiterungsabsichten des Betriebes. Im Gesprächstermin mit der Firma wurde eine Erweiterung nicht thematisiert. Die nun vorgelegte Projektstudie wird zur Kenntnis genommen. Der Betrieb muss bereits jetzt die vorhandene Bebauung bei einer Erweiterung berücksichtigen, durch die Beplanung erfolgt keine Konfliktverschärfung.

Anschließend wird ein Plankonzept des künftigen Bebauungsplans mit Straßenverläufen, Gräben, Grünflächen sowie Flächen für Regenrückhaltung und Lärmschutzwall den Anwesenden erläutert. Dem Wunsch nach mehr Parkflächen in Höhe der Einmündung in die Stahlwerkstraße kann mit 18 Stellplätzen entsprochen werden. Mit verschiedenen Investoren wurden bzw. werden noch Gespräche für eine verdichtete Bebauung sowie verschiedene soziale Wohnprojekte geführt. Nach den Gesprächen werden die Ergebnisse, soweit möglich, in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Die Flächennutzungsplanänderung muss vom Landkreis Ammerland genehmigt werden, in dieser Zeit kann die Auslegung des Bebauungsplans sowie die anschließende Beschlussfassung erfolgen.

Vom Ausschuss wird der zeitliche Ablauf bezüglich des Neubaues der Brücke  hinterfragt. Mit den ersten Arbeiten könnte bereits vor Plangenehmigung begonnen werden, so dass die spätere Erschließung schneller vorankommen würde.

Die NLG teilt mit, dass für den Brückenneubau ein umfangreiches Verfahren mit einem hohen Kostenaufwand erforderlich wird. Hierfür ist intern eine gesicherte Plangrundlage sprich genehmigter Flächennutzungsplan notwendig.

Auf Anfrage nach dem zweiten Rückhaltebecken teilt die NLG mit, dass das nördlich gelegene Rückhaltebecken um ein zweites Becken erweitert wird. Dies hängt mit den unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen der beiden Bauleitpläne zusammen. Optisch werden beide als ein Rückhaltebecken wahrgenommen.

Bezüglich des Bereichs für einen Schallschutz teilt die NLG mit, dass der Lärmschutzwall gegen den Bahnlärm schützen wird. Die Firma Brötje arbeitet mit Ablüftern / Kühlanlagen auf dem Dach, diese Lärmemissionen werden sich auf die Obergeschosse im neuen Baugebiet auswirken. Eine reine Lärmschutzwand ist nicht geplant, evtl. eine Kombination aus beidem mit einem Wall im unteren Bereich und darüber einer Wand. Das Ergebnis des Schallgutachtens ist abzuwarten.

Von der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass dieses Gebiet auch an anderer Stelle Interesse weckt, nicht nur bei der NLG in Hannover. Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund zeigt Interesse für das Programm „Gemeinde 5.0“ und hat angefragt, ob hier einem „Wohnen der Zukunft“ Raum geschaffen werden kann. Gespräche mit verschiedenen Investoren für unterschiedliche Wohnformen wurden bereits geführt, weitere sind geplant.