Sitzung: 12.06.2017 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 – Apen,
Gewerbegebiet An der Wiek – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der
Sondergebietsfläche in ein Gewerbegebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der
Anpassung die Berichtigung Nr. 60 des Flächennutzungsplans durch und stellt
anstelle von „Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel“ ein „Gewerbegebiet“ für
diesen Bereich dar.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 20.06.2017 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt
ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2
und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Seinerzeit wurde für die Fläche ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel als Erweiterung des Möbelgeschäftes festgesetzt. Inzwischen sind bei der Gemeinde Apen vermehrt Anfragen nach Gewerbeflächen in Apen eingegangen. In einem Gespräch mit der Eigentümerin der Fläche hat diese sich bereit erklärt, die Fläche umplanen zu lassen.