Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 – Apen, Gewerbegebiet An der Wiek – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der Sondergebietsfläche in ein Gewerbegebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der Anpassung die Berichtigung Nr. 60 des Flächennutzungsplans durch und stellt anstelle von „Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel“ ein „Gewerbegebiet“ für diesen Bereich dar.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 20.06.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Seinerzeit wurde für die Fläche ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel als Erweiterung des Möbelgeschäftes festgesetzt. Inzwischen sind bei der Gemeinde Apen vermehrt Anfragen nach Gewerbeflächen in Apen eingegangen. In einem Gespräch mit der Eigentümerin der Fläche hat diese sich bereit erklärt, die Fläche umplanen zu lassen.