Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

a)    Die nachfolgend aufgeführten Bebauungspläne

            5     Ortskern Apen

            5     1. Änderung

            5     2. Änderung

            5     3. Änderung

            5     4. Änderung

            5     5. Änderung

            5     7. Änderung

            7     Neufassung Augustfehn-Nord

          11     Neufassung Tellberg-Augustfehn

          11     1. Änderung

          11     3. Änderung

          16     Augustfehn Ortsmitte

          16     1. Änderung

          16     3. Änderung

          16     5. Änderung

          19     1. Änderung, Apen, Gelände zu Klampen

          20     Apen, Gelände Oltmanns

          21     Apen, Gelände Joosten u.a.

          24     Augustfehn, Birkenstraße

          24     1. Änderung

          25     Apen, Gelände Neuenkamp / Altenkamp

          33     Apen-Nord

          34     Augustfehn II, Imkerstraße

          36     Godensholt, Ortskern

          38     Apen-Nordwest

          42     Apen nördlich Siegwohrstraße

          47     Apen, Zur Festung / Sportplatz

          47     1. Änderung

          53     Apen, Streichenstr./Grüne Str./Hauptstr.

       68 A     Hengstforde, nördlich der L 821

          79     Apen, südlich der Bahnlinie

          86     Nordloh, Ortsmitte

          93     Vreschen-Bokel, südlich der L 821 im Bereich der ehem. Schule

          97     Godensholt, Jordenweg

        101     Apen, Hauptstraße, Ortsausgang Richtung Westerstede

        108     Augustfehn I, Eisenhüttengelände

        115     Augustfehn I, südlich Tennisanlage

soweit sie nicht von anderen Plänen überplant wurden, werden um folgende textliche Festsetzung ergänzt:

„Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Misch- bzw. Dorfgebiet Vergnügungsstätten nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO bzw. § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO nicht zulässig.“

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Ergänzung der  textlichen Festsetzung in den oben angeführten Bebauungsplänen gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (Scoping) wird verzichtet.

 

b)    Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 – Godensholt, Ortskernerweiterung –. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.06.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1  BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Bereits mehrfach wurde in den Gremien über eine Regelung von Vergnügungsstätten in den Baugebieten der Gemeinde Apen gesprochen. In der vergangenen Sitzung wurden die Bebauungspläne mit Mischgebietsflächen, in denen sich Vergnügungsstätten ansiedeln könnten, vorgestellt. Der Ortskern Godensholt wird teilweise von Bebauungsplänen überlagert. Für die übrigen Flächen wäre ein neuer Bebauungsplan aufzustellen. Das heute gezeigte Plangebiet umfasst einen großen Bereich. In der konkreten Planung kann dieser angepasst werden, ebenso wie die Festsetzungen in den einzelnen Bereichen. Die übrigen aufgeführten Bebauungspläne sollten um eine entsprechende textliche Festsetzung ergänzt werden, so wie die Gemeinde Edewecht es bereits praktiziert hat.

Vom Ausschuss wird auf den Kleinkaliberstand des Schützenvereins Godensholt verwiesen. Dieser sollte ebenfalls in den neuen Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Weiter wird eine Verbesserung der Baumöglichkeiten an der Ocholter Straße angesprochen.

Die Verwaltung teilt mit, dass innerorts  Baumöglichkeiten bestehen, im Außenbereich nur dann, wenn Baulücken gefüllt werden. Überlegungen zu weiteren Baumöglichkeiten können angestellt werden. Zunächst sollten jedoch die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse wegen der Regelung der Vergnügungsstätten gefasst werden.