Sitzung: 20.06.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 88, 5. Änderung – Augustfehn II, großflächiger Einzelhandel
– vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 20.06.2017 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der
Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da das geplante Vorhaben
eine Geschossfläche von mehr als 1.200 m² aufweist, wurde eine Vorprüfung
des Einzelfalls gemäß Anlage 1 UVPG durchgeführt, Von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB konnte
abgesehen werden.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan weist für
den Bereich des Bebauungsplans Nr. 88, 5. Änderung, Gewerbe auf und wird
im Wege der Anpassung in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
„Großflächiger Einzelhandel“ berichtigt.
Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 57. Berichtigung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Apen – Augustfehn II, großflächiger Einzelhandel -.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 57. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 88, 5. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil und GOAR Siems erläutern die Beschlussvorlage anhand einer Skizze.