Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88, 5. Änderung – Augustfehn II, großflächiger Einzelhandel – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungs­text ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 20.06.2017 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Da das geplante Vorhaben eine Geschossfläche von mehr als 1.200 m² aufweist, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 1 UVPG durchgeführt, Von der Erstellung eines  Umweltberichtes nach § 2 a BauGB konnte abgesehen werden.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 88, 5. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 88, 5. Än­derung, Gewerbe auf und wird im Wege der Anpassung in ein sonstiges Sonder­gebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“  berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 57. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Augustfehn II, großflächiger Einzelhandel -.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 57. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 88, 5. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.


RH Reil und GOAR Siems erläutern die Beschlussvorlage anhand einer Skizze.