Sitzung: 20.06.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 20.06.2017
beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 20.06.2017 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die Behörde, und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche
Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe
zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der 56. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen, bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
56. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis
Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung
ortsüblich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage. RH Orth ist der Meinung, dass das Baugebiet für die nächsten Jahrzehnte entscheidend ist. Die Bevölkerung wurde hier sehr gut miteinbezogen und die Verwaltung hat sehr schnell gearbeitet. Jedoch hat die NLG das Verfahren sehr langsam umgesetzt. Die Brücke hätte schon längst geplant werden können. Der Zeitplan ist nicht befriedigend. Es gab bereits eine Nachfrage der AWO. Für die Zukunft sollte bei der NLG mehr Druck gemacht werden.