Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeiti­gen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 20.06.2017 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2017 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörde, und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage. RH Orth ist der Meinung, dass das Baugebiet für die nächsten Jahrzehnte entscheidend ist. Die Bevölkerung wurde hier sehr gut miteinbezogen und die Verwaltung hat sehr schnell gearbeitet. Jedoch hat die NLG das Verfahren sehr langsam umgesetzt. Die Brücke hätte schon längst geplant werden können. Der Zeitplan ist nicht befriedigend. Es gab bereits eine Nachfrage der AWO. Für die Zukunft sollte bei der NLG mehr Druck gemacht werden.