Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 125 – Apen, Verlängerung Zur Koppel – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.09.2017 beigefügt.

Die  Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 125 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich der Wohnbaufläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Baumschulfläche“ auf und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 59. Berichtigung jetzt 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Verlängerung Zur Koppel –.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Berichtigung jetzt 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 125 öffentlich bekannt zu machen. 

 


Die NWP GmbH Oldenburg trägt anhand einer Präsentation die Abwägung vor. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung von einer Grünfläche „Baumschul­fläche“ in Wohnen umzuwandeln, damit der Bebauungsplan aus dem Flächennut­zungsplan entwickelt werden kann.

Der Landkreis Ammerland begrüßt die Planung aufgrund der verschärften Bauland- und Wohnraumsituation. Bestehende Anpflanzgebote aus dem Bebauungsplan Nr. 53 werden durch diese Planung nicht verändert. Redaktionelle Anpassungen, u.a. bezüglich der Einzelhausregelung, werden in die Begründung eingearbeitet. Die festgesetzte Gebäudelänge bis maximal 22 m bleibt bestehen.

Zu den Hinweisen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wird bemerkt, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der bestehenden umgebenden Siedlungsstrukturen und der aktuellen Nutzung des Gebietes nicht von einem Gefährdungspotential durch Kampfmittel ausgegangen wird und die Gemeinde Apen daher eine weitere Gefahren­forschung für nicht notwendig hält.

Die allgemeinen Hinweise des OOWV auf angrenzende Bestandsleitungen und die Berücksichtigung der erforderlichen Schutzanforderungen werden berücksichtigt. Das Plangebiet kann an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.

Die Hinweise der Leitungsträger auf Netzaufbau etc. werden zur Kenntnis genommen und in der Bauausführung berücksichtigt. Die Planbegründung wird um redaktionelle Hinweise zur Anbindung des Plangebietes in den Verkehrsverbund Bremen / Nieder­sachsen ergänzt.

Vom Seniorenbeirat der Gemeinde Apen werden Hinweise auf einen behinderten­gerechten Ausbau von Bürgersteigen und Überquerungen gegeben, welche im weiteren Ausbauverfahren berücksichtigt werden.

Private Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

 

Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund der Neubekanntmachung des digitalisierten Flächennutzungsplans am 30.06.2017 mit allen bis dahin erfolgten Änderungen handelt es sich nunmehr um die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans und nicht mehr um die 59. Berichtigung.