Ein Bürger bittet um Auskunft, ob bzw. wie hoch die Ankaufpreise für die Grundstücke Hornskamp festgesetzt sind. Die Ausschreibung ist erfolgt und eine Kalkulation müsste möglich sein.

Von der Verwaltung wird auf die Zuständigkeit der Niedersächsischen Landgesellschaft in dieser Angelegenheit verwiesen. Die Verwaltung wird diesbezüglich bei der NLG nachfragen.