FBL de Freese berichtet dem Ausschuss über die aktuelle Situation im Bereich der Flüchtlinge und des AsylbLG.

Mit Datum vom 16.12.2016 wurde die neue Aufnahme- und Verteilquote vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgelegt. Der Verteilungszeitraum für das Kontingent dauert voraussichtlich bis Ende 2017. Die Gemeinde Apen hatte insgesamt 14 Personen aufzunehmen. Die festgelegte Quote ist inzwischen erfüllt. Es wurden lediglich sechs neue Flüchtlinge aufgenommen, der Rest wurde durch die Geburten von Kindern erfüllt.

Derzeit erhalten noch 30 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die schulpflichtigen Kinder gehen alle zur Schule. Derzeit sind es sechs Kinder. Vier Personen haben in diesem Jahr eine Ausbildung oder ein Einstiegsqualifizierungsjahr begonnen.

Insgesamt leben 160 Personen aus Syrien, Afghanistan, Burundi, Somalia, Albanien und dem Irak in der Gemeinde Apen. 130 Personen sind inzwischen in den Rechtskreis SGB II und eine Person in den Rechtskreis SGB XII gewechselt. Ihre Asylanträge wurden dahingehend entschieden, dass ihnen der Flüchtlingsschutz oder der subsidiäre Schutz anerkannt wurde oder ein Abschiebeverbot festgestellt wurde.

Zu Höchstzeiten waren 45 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen durch die Gemeinde Apen angemietet. Derzeit sind noch 19 Wohnungen durch die Gemeinde Apen angemietet. Alle anderen Wohnungen wurden inzwischen gekündigt bzw. wurden durch die Flüchtlinge selbst angemietet.

In der Gemeinde Apen befinden sich zusätzlich 10 Personen in der Jugendhilfeeinrichtung im Tannenweg 47, Augustfehn. Bei den Personen handelt es sich um minderjährige unbegleitete Flüchtlinge im Alter von 9 bis 18. Die Einrichtung wird durch die Sokon (Soziale Konzepte Nord) aus Varel betreut. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet im Normalfall die Jugendhilfe und die Personen müssen dann durch die Gemeinde Apen untergebracht werden, wenn sie sich noch im lfd. Asylverfahren befinden bzw. abgelehnt sind.

Für die Unterbringung wurde in der Zwischenzeit das gemeindeeigene Gebäude „Haus Wechsler“ in der Stahlwerkstr. 27 in Augustfehn eingerichtet. Hier besteht die Möglichkeit vier Personen unterzubringen. Jeder hat ein eigenes Zimmer, Wohnzimmer, Küche und Badezimmer werden gemeinsam genutzt. Zurzeit wird das Haus von einer Person bewohnt.

AM Meyer möchte hierzu noch anbringen, dass es rückwirkend betrachtet eine gute Entscheidung gewesen sei, die Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen und von einer Containerlösung abzusehen. Man würde nun an den Beispielen der Stadt Westerstede und der Gemeinde Edewecht sehen, dass die Unterbringung in Containern keine gute Lösung gewesen sei, da diese nun leer stehen.

AM Bruns möchte wissen ob es weiterhin so sei, dass viele Flüchtlinge nach der Anerkennung die Gemeinde Apen verlassen oder ob man diese halten könne.

FBL der Freese führt hierzu auf, dass es aktuell eher so sei, dass noch Familien aus anderen Gemeinden oder Städten nach Apen ziehen. Es sei nicht mehr so, dass die meisten in eine Großstadt wollen.