Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Dem Schützenverein Augustfehn-Bokel wird für eine Elektronische Scheibenanlage Sportfördermittel im Rahmen der Drittelförderung zur Verfügung gestellt. Die Mittelzuweisung erfolgt auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020.

 


Seitens der Verwaltung wird die Beschlussvorlage erläutert.

Aus dem Ausschuss taucht die Frage auf,  ob eine Auszahlung des Kreiszuschusses auch erst 2019 erfolgt und ob dies für die Umsetzung der Maßnahme ein Problem darstellt, zum Beispiel durch eventuelle Kostensteigerungen bis dahin.

Die Verwaltung teilt mit, dass der Kreiszuschuss voraussichtlich 2018 ausgezahlt wird und das seitens des Vereins die Maßnahme in 2018 umgesetzt werden soll und für die gemeindliche Förderung eine Zwischenfinanzierung erfolgen wird.

BM Huber appelliert an die Ausschussmitglieder, in den Fraktionen einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, wann und wo eine gemeindliche Förderung für die Zukunft zum Tragen kommen sollte. Hier muss seiner Meinung nach die Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen ein Kriterium sein.