Sitzung: 19.09.2017 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 125 – Apen, Verlängerung Zur Koppel – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung
des Rates der Gemeinde Apen am 19.09.2017 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von
dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 125 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der
Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan weist für
einen Teilbereich der Wohnbaufläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Baumschulfläche“ auf und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der
Gemeinde Apen billigt die 59. Berichtigung jetzt 6. Berichtigung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Verlängerung Zur Koppel –.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Berichtigung jetzt 6.
Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 125 öffentlich
bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.