Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 125 – Apen, Verlängerung Zur Koppel – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 19.09.2017 beigefügt.

Die  Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 125 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich der Wohnbaufläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Baumschulfläche“ auf und wird im Wege der Anpassung berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 59. Berichtigung jetzt 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Verlängerung Zur Koppel –.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Berichtigung jetzt 6. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 125 öffentlich bekannt zu machen. 

 

 

 

 


RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.