Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Das Bebauungsplangebiet steht größtenteils im Eigentum der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG). Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat Apen als Partner für das Projekt Gemeinde 5.0 auf den Weg gebracht, um in der Zukunft verschiedene Wohnformen im ländlichen Raum zu schaffen. Die NLG wird den Bereich als „Leuchtturmprojekt“ behandeln. Viele Interessengruppen und Investoren werden gemeinsam das Projekt mit Leben erfüllen.

Anhand einer Präsentation stellt die NLG das Projekt Gemeinde 5.0 vor. Der NSGB hat gemeinsam mit der Landesregierung Überlegungen angestellt, wie mit dem demografischen Wandel im ländlichen Raum künftig umgegangen werden kann. Ebenso sollen Klimawandel und Energiewende berücksichtigt werden. Die NLG wird hierbei als Schnittstelle zwischen den Gemeinden und dem Land tätig.

Ein Ziel ist, die Bevölkerung vor Ort für diese Zukunftsthemen zu sensibilisieren. Das Risiko trägt hierbei die NLG, da sie das Gebiet beplanen, erschließen und vermarkten wird. Zurzeit ist der Bauzins sehr niedrig, was zu einem Bauboom mit einem täglichen Flächenverbrauch von ca. 68 ha führt. Von Seiten des NSGB wird das Engagement der NLG sehr positiv gesehen, dass im ländlichen Raum die Entwicklung verschiedener Wohnquartiere gefördert wird. Hierfür ist eine gewisse Flexibilität in der Planung erforderlich.

Für das Projekt 5.0 konnten unterschiedliche Projektpaten gewonnen werden. Die EWE als Energieversorger bietet neue Technologien an, um zum Beispiel gut ausgestattete Arbeitsplätze vor Ort vorzuhalten. So könnten für das Arbeiten vor Ort Büros mit Telearbeitsplätzen entstehen, wodurch lange Fahrtzeiten zu den Dienststellen entfallen würden (Arbeitsplatz zu den Menschen bringen). Dies würde zu einem verringerten Energieverbrauch und mehr Freizeit für die Mitarbeiter führen. Weitere Themen sind verbesserte Kommunikation und E-Mobilität.

Auch die AOK hat sich als Projektpate zum Thema Gesundheitsprävention eingebracht. Der demografische Wandel ist ein Kostenfaktor für die AOK. Es soll versucht werden, die Menschen aus den Wohnungen nach draußen zu sportlicher Betätigung zu animieren.

Die VGH sieht als Projektpate vor allem die Förderung von sicheren Nachbarschaften, um die Einbrüche im ländlichen Raum zu minimieren und dem Sicherheitsbedürfnis des Einzelnen entgegenzukommen. Durch die Anlegung unterschiedlicher Wohnquartiere können engagierte und wachsame Nachbarschaften entstehen.

Vom Sparkassenverband Niedersachsen wird das Thema Werthaltung der Immobilien eingebracht. Weitere  Projektpaten wie Post, Fraunhofer Institut u.a. werden sich ebenfalls einbringen.

Die Geschäftsführung der NLG in Hannover hat beschlossen,  bei dem Projekt Gemeinde 5.0 in Vorleistung zu gehen und mit den Vorplanungen für die neue Brücke zu beginnen, bevor der Bebauungsplan rechtswirksam wird. Es werden verschiedene Studien in Auftrag gegeben zur Verwendung regenerativer Energie, alternativer Verkehrsmittel wie Car-Sharing oder E-Mobilität etc. Für ausgewählte Bereiche finden städtebauliche Wettbewerbe statt. Die NLG möchte auch weiterhin die Bürger bei diesem Verfahren einbinden,  zum Beispiel bei der Nutzung von öffentlichen Räumen.

Als besonderer Name / Signet für das Projekt wurde der Begriff „Ammerfehn“ geprägt. Dieser Begriff soll für sämtliche Präsentationen in der Öffentlichkeit verwendet werden.

Zum Schluss stellt die NLG den Bebauungsplan für das Auslegungsverfahren vor. Die neue Brücke bindet im Norden das Plangebiet an die Stahlwerkstraße an, in diesem Bereich werden ca. 16 Parkplätze geschaffen, um die Parksituation bei der Kirche zu entlasten. Weitere Anbindungen des Baugebietes erfolgen an der Burgstraße und am Bahnweg zur Haupterschließungsstraße. Ein Regenrückhaltebecken sowie offene Gräben sorgen für einen geregelten Oberflächenwasserabfluss. Die Entwässerung der Kastanienstraße wird hierbei an das neue Baugebiet angeschlossen, der Durchlass unter der Bahn wird geschlossen.

Die mittig im Plangebiet belegene Grünfläche soll einer „erlebbaren“ Nutzung zugeführt werden, wobei hier Pflegepatenschaften entstehen könnten. Entlang der Bahnlinie wird ein 5 m hoher Lärmschutzwall errichtet. Innerhalb des Plangebietes wird zum Teil passiver Lärmschutz erforderlich werden. In den Randbereichen ist eine eingeschossige Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, die mittig belegenen Flächen werden für eine verdichtete Bauweise in zweigeschossiger Bauweise vorgehalten, wobei die Firsthöhe auf 11,50 m festgelegt wird.

Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgt am 25.10.2017, der Plan liegt in der Zeit vom 02.11.2017 bis einschließlich 01.12.2017 im Rathaus in Apen öffentlich aus, der Abwägungs- und Satzungsbeschluss hierzu soll am 12.12.2017 vorberaten werden.

Vom Ausschuss wird auf die frühzeitige Einbindung der Bevölkerung in die Planung hingewiesen. Das seinerzeit vorgestellte Grundkonzept spiegelt sich in dem Plan wieder. Durch die umgebende Infrastruktur können Geschäfte, Ärzte, Schulen, Bahnhof usw. mit kurzen Wegen erreicht werden. Neben anderen Wohnquartieren soll sozial­verträglicher Wohnraum zu günstigen Konditionen entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden sollte die Nähe zur Universität in Oldenburg und zum Bundeswehrkrankenhaus in Westerstede. Das Gebiet ist auch für Pendler interessant aufgrund der guten Anbindung an Bahn und Auto­bahn. Ein weiteres Thema ist die Inklusion, hier gibt es erste Ansätze bei der Ammerländer Wohnungsbau, Wohngruppen für Behinderte und Nichtbehinderte zu schaffen.

Der Name „Ammerfehn“ sollte nach Ansicht des Ausschusses in den Fraktionen noch überdacht werden, die Ortsbürgervereine könnten hierbei ebenfalls um Vorschläge gebeten werden.