Sitzung: 24.10.2017 Bau- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 –
Godensholt, Gewerbegebiet – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der
Dorfgebietsfläche in ein Gewerbegebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der
Anpassung die Berichtigung Nr. 9 des
Flächennutzungsplans durch und stellt anstelle einer „gemischten Baufläche“
eine „Gewerbefläche“ für den betreffenden Bereich dar.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 14.11.2017 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche
Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird
durchgeführt.
Die Verwaltung erläutert die
Beschlussvorlage. Ein in Godensholt ansässiger Gewerbetreibender möchte sich
erweitern. Da hierfür Bauleitplanung betrieben werden muss, wurde von der NWP
ein Plankonzept erstellt.
Die NWP stellt anhand einer
Präsentation die Möglichkeit der Beplanung der ca. 0,9 ha großen Fläche als
Gewerbegebiet vor. Der derzeitige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich
eine gemischte Baufläche dar, der angrenzende Bebauungsplan Nr. 97 setzt einen
Teilbereich der in Frage kommenden Fläche als Misch-/Dorfgebiet (ohne Wohnen)
fest. Entlang des Jordenweges wurde im Misch-/Dorfgebiet ein neues Wohnhaus
errichtet, eine weitere Wohnbebauung erfolgte bisher nicht. Die Umgebung der zu
beplanenden Fläche beinhaltet neben Wohnbebauung eine Gaststätte mit
Veranstaltungshalle und Bedarfsparkplatz sowie eine Weidefläche. Ein
benachbarter landwirtschaftlicher Betrieb muss ebenfalls berücksichtigt werden.
Erste Planentwürfe einer
Erweiterung zeigen einen Hallenneubau zur Größe von ca. 40 m x 40 m und
einer Höhe von ca. 10,50 m. Erste Gespräche mit dem Landkreis Ammerland haben
gezeigt, dass ohne Bauleitplanung ein solcher Komplex nicht errichtet werden
kann. Hierbei werden Gutachten erforderlich werden zur Abschätzung des
entstehenden Lärms und der Verträglichkeit auf die Umgebung.
Eine erste Einschätzung des
Lärmgutachters beweist, dass das Arbeiten werktags sowohl bei geschlossenen als
auch bei offenen Toren die Lärmpegel für die Umgebung nicht übersteigt.
Weiterhin ist nach Auffassung der Landwirtschaftskammer ein neues Gutachten für
den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich. Da sich die
Punktebewertung bei der Tierhaltung in den letzten 12 Jahren verändert hat,
kann davon ausgegangen werden, dass sich die landwirtschaftlichen Emissionen
nicht nachteilig auswirken werden.
Auf Anfrage teilt der
Betriebsinhaber mit, dass alle für einen Metallbetrieb anfallenden Arbeiten
erledigt werden, auch Lackierarbeiten. Diese werden jedoch aufgrund des zu
betreibenden Aufwandes an einen Partnerbetrieb abgegeben.
Die NWP teilt mit, dass die
Bauleitplanung die Möglichkeiten einer Bebauung anbietet und die spätere
Baugenehmigung die speziellen Auflagen beinhaltet. Der Planentwurf des
künftigen Bebauungsplans zeigt ein Gewerbegebiet mit eingeschossiger Bauweise
und einer Höhenbegrenzung von 11 m mit einem großzügigen Bauteppich. Dies
entspricht in etwa auch den landwirtschaftlichen Gebäudehöhen. Der
Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Vom Ausschuss wird die
Planung ausdrücklich begrüßt. Durch die Betriebserweiterung ist der Verbleib
der Arbeitsplätze vor Ort gesichert. Diese soziale Komponente (arbeiten vor
Ort) ist vor allem für die Freiwillige Feuerwehreinheit von Vorteil.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dieser Planung eine Entwicklung des Betriebes möglich ist, eine weiterführende Planung kann jedoch nicht mehr erfolgen. Die Planung soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, trotzdem ist im Aufstellungsbeschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen worden, um die Godensholter Bevölkerung frühzeitig einzubinden. Angeregt wird ebenfalls, im Bebauungsplan den Ausschluss von Vergnügungsstätten aufzunehmen.