Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 130 – Godensholt, Gewerbegebiet – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Zur Umwandlung der Dorfgebietsfläche in ein Gewerbegebiet führt die Gemeinde Apen im Zuge der Anpassung die Berichtigung Nr. 9  des Flächen­nutzungsplans durch und stellt anstelle einer „gemischten Baufläche“ eine „Gewerbe­fläche“ für den betreffenden Bereich dar.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsaus­schusses am 14.11.2017 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Ein in Godensholt ansässiger Gewerbe­treibender möchte sich erweitern. Da hierfür Bauleitplanung betrieben werden muss, wurde von der NWP ein Plankonzept erstellt.

Die NWP stellt anhand einer Präsentation die Möglichkeit der Beplanung der ca. 0,9 ha großen Fläche als Gewerbegebiet vor. Der derzeitige Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine gemischte Baufläche dar, der angrenzende Bebauungsplan Nr. 97 setzt einen Teilbereich der in Frage kommenden Fläche als Misch-/Dorfgebiet (ohne Wohnen) fest. Entlang des Jordenweges wurde im Misch-/Dorfgebiet ein neues Wohnhaus errichtet, eine weitere Wohnbebauung erfolgte bisher nicht. Die Umgebung der zu beplanenden Fläche beinhaltet neben Wohnbebauung eine Gaststätte mit Veranstaltungshalle und Bedarfs­parkplatz sowie eine Weidefläche. Ein benachbarter landwirtschaftlicher Betrieb muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Erste Planentwürfe einer Erweiterung zeigen einen Hallenneubau zur Größe von ca. 40 m x 40 m und einer Höhe von ca. 10,50 m. Erste Gespräche mit dem Landkreis Ammer­land haben gezeigt, dass ohne Bauleitplanung ein solcher Komplex nicht errichtet werden kann. Hierbei werden Gutachten erforderlich werden zur Abschätzung des entstehenden Lärms und der Verträglichkeit auf die Umgebung.

Eine erste Einschätzung des Lärmgutachters beweist, dass das Arbeiten werktags sowohl bei geschlossenen als auch bei offenen Toren die Lärmpegel für die Umgebung nicht übersteigt. Weiterhin ist nach Auffassung der Landwirtschaftskammer ein neues Gutachten für den benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich. Da sich die Punktebewertung bei der Tierhaltung in den letzten 12 Jahren verändert hat, kann davon ausgegangen werden, dass sich die landwirtschaftlichen Emissionen nicht nachteilig auswirken werden.

Auf Anfrage teilt der Betriebsinhaber mit, dass alle für einen Metallbetrieb anfallenden Arbeiten erledigt werden, auch Lackierarbeiten. Diese werden jedoch aufgrund des zu betreibenden Aufwandes an einen Partnerbetrieb abgegeben.

Die NWP teilt mit, dass die Bauleitplanung die Möglichkeiten einer Bebauung anbietet und die spätere Baugenehmigung die speziellen Auflagen beinhaltet. Der Planentwurf des künftigen Bebauungsplans zeigt ein Gewerbegebiet mit eingeschossiger Bauweise und einer Höhenbegrenzung von 11 m mit einem großzügigen Bauteppich. Dies entspricht in etwa auch den landwirtschaftlichen Gebäudehöhen. Der Flächennutzungsplan kann im Wege der Berichtigung angepasst werden.

Vom Ausschuss wird die Planung ausdrücklich begrüßt. Durch die Betriebserweiterung ist der Verbleib der Arbeitsplätze vor Ort gesichert. Diese soziale Komponente (arbeiten vor Ort) ist vor allem für die Freiwillige Feuerwehreinheit von Vorteil.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit dieser Planung eine Entwicklung des Betriebes möglich ist, eine weiterführende Planung kann jedoch nicht mehr erfolgen. Die Planung soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden, trotzdem ist im Aufstellungs­beschluss die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen worden, um die Godensholter Bevöl­kerung frühzeitig einzubinden. Angeregt wird ebenfalls, im Bebauungsplan den Ausschluss von Vergnügungsstätten aufzunehmen.