Es wird um Auskunft gebeten, wie breit der Lärmschutzwall sein wird.

Die NLG teilt mit, dass dieser am Fuß eine Breite von ca. 20 m haben wird. Bestehende Gebäude genießen hierbei Bestandsschutz.

Weiter wird nachgefragt, ob bei der Brücke eine Abbiegespur eingerichtet wird. Dies wird von der Verwaltung verneint.

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Zum neuen Gewerbegebiet in Godensholt wird angemerkt, dass eine Halle wie vorgestellt direkt in der Sichtachse des Ortseinganges aus Richtung Apen liegen würde. Hier wäre auf jeden Fall eine Eingrünung erforderlich. Das am Jordenweg errichtete Fehnhaus wäre ebenfalls nicht mehr zu sehen. In Godensholt sind auch andere Gewerbebetriebe tätig. Es wäre wünschenswert, wenn eine Gewerbefläche für die Ansiedlung von Kleinbetrieben vorgehalten werden könnte.

Die Punkte sollten in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren noch einmal vorgebracht werden.