Sitzung: 24.10.2017 Bau- und Planungsausschuss
Es wird um Auskunft gebeten,
wie breit der Lärmschutzwall sein wird.
Die NLG teilt mit, dass
dieser am Fuß eine Breite von ca. 20 m haben wird. Bestehende Gebäude genießen
hierbei Bestandsschutz.
Weiter wird nachgefragt, ob
bei der Brücke eine Abbiegespur eingerichtet wird. Dies wird von der Verwaltung
verneint.
- - - - -
Zum neuen Gewerbegebiet in
Godensholt wird angemerkt, dass eine Halle wie vorgestellt direkt in der
Sichtachse des Ortseinganges aus Richtung Apen liegen würde. Hier wäre auf
jeden Fall eine Eingrünung erforderlich. Das am Jordenweg errichtete Fehnhaus
wäre ebenfalls nicht mehr zu sehen. In Godensholt sind auch andere
Gewerbebetriebe tätig. Es wäre wünschenswert, wenn eine Gewerbefläche für die
Ansiedlung von Kleinbetrieben vorgehalten werden könnte.
Die Punkte sollten in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren noch einmal vorgebracht werden.