Sitzung: 23.10.2017 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf die Abrechnung der Schulkosten
für auswärtige Schülerinnen und Schüler mit den zuständigen Schulträgern wird
verzichtet, solange sich die Integrierte Gesamtschule Augustfehn noch in der
Aufbauphase befindet. Von Jahr zu Jahr soll Überprüft werden, ob Schulkosten
mit anderen Schulträgern abgerechnet werden sollen/ können.
VA Siefert erläutert die Sachlage anhand der Beschlussvorlage
VO/311/2017 (Anlage 6).
AM Wilken merkt an, dass der Zeitraum der Aufbauphase nicht
weiter definiert wurde. Es ergibt sich folglich die Frage, um was für einen
Zeitraum es sich handeln wird. Weiter ist fraglich, um wie viel Geld es sich an
Schulkosten pro Schüler/in handeln würde.
VA Siefert erklärt, dass der Anteil der auswärtigen
Schüler/innen recht hoch ist. Zu beachten ist, dass diese aus verschiedenen
Orten kommen. Folglich ergeben sich unterschiedliche Schulkostenträger. Die
Kosten die der Gemeinde anfallen, würden aufgerechnet und durch die Anzahl der
Schüler dividiert werden, um eine pro-Kopf-Summe zu erhalten. Sobald sich die
IGS etabliert hat, können Vertragsverhandlungen mit den auswärtigen
Schulträgern aufgenommen werden.
Zu beachten ist, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde
die Genehmigung der IGS noch widerrufen könnte, wenn im folgenden Schuljahr
keine 3-Zügigkeit erreicht wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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