Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf die Abrechnung der Schulkosten für auswärtige Schülerinnen und Schüler mit den zuständigen Schulträgern wird verzichtet, solange sich die Integrierte Gesamtschule Augustfehn noch in der Aufbauphase befindet. Von Jahr zu Jahr soll Überprüft werden, ob Schulkosten mit anderen Schulträgern abgerechnet werden sollen/ können.

 


VA Siefert erläutert die Sachlage anhand der Beschlussvorlage VO/311/2017 (Anlage 6).

 

AM Wilken merkt an, dass der Zeitraum der Aufbauphase nicht weiter definiert wurde. Es ergibt sich folglich die Frage, um was für einen Zeitraum es sich handeln wird. Weiter ist fraglich, um wie viel Geld es sich an Schulkosten pro Schüler/in handeln würde.

 

VA Siefert erklärt, dass der Anteil der auswärtigen Schüler/innen recht hoch ist. Zu beachten ist, dass diese aus verschiedenen Orten kommen. Folglich ergeben sich unterschiedliche Schulkostenträger. Die Kosten die der Gemeinde anfallen, würden aufgerechnet und durch die Anzahl der Schüler dividiert werden, um eine pro-Kopf-Summe zu erhalten. Sobald sich die IGS etabliert hat, können Vertragsverhandlungen mit den auswärtigen Schulträgern aufgenommen werden.

Zu beachten ist, dass die Niedersächsische Landesschulbehörde die Genehmigung der IGS noch widerrufen könnte, wenn im folgenden Schuljahr keine 3-Zügigkeit erreicht wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

 

Enthaltung: