Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Jürgens stellt die Vorlage anhand angefügter Präsentation vor. Es wird dargestellt, dass das Fahrzeug für die Einheit nach wie vor einen Nutzen hat, insbesondere weil der Bund keine direkte Ersatzbeschaffung vornimmt. Es wird betont, dass das Fahrzeug nicht Bestandteilt des Feuerwehrkonzeptes ist und damit nicht für die Einsatzfähigkeit der Aper Wehr erforderlich ist. Bei Ersatzbeschaffung durch den Bund, ist das benannte KfZ über die Gemeinde zu veräußern.

AM Brand erkundigt sich, ob das Fahrzeug lediglich als Zugfahrzeug für die Küche dient. GmBM Bollen erläutert die grundsätzliche Funktion dieses Fahrzeuges im Kreisverpflegungszug und damit grds. in der Kreisbereitschaft. Darüber hinaus stellt er heraus, dass die Beladung des Fahrzeuges, also die technische Ausrüstung, insbesondere die Atemschutzgeräte einen Wert und einen Verwendungszweck haben. So könnten von diesen Geräten die Druckbegrenzungsventile für die Geräte in Bokel-Augustfehn genutzt werden.

AM Bruns schlägt, dass die Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten für das Fahrzeug limitiert werden sollten, da Kosten für ein Fahrzeug entstehen, welches eigentlich nicht erforderlich ist.

AM Schmidt hält diesen Vorschlag für nicht zielführend, da dieser die grds. Entscheidung, das Fahrzeug zu übernehmen, unterwandert.

Frau Schubert ergänzt, dass die anfallenden Kosten künftig regulär über das Budget beglichen werden.

GmBM ergänzt, dass das Fahrzeug durch im Einsatz einen Nutzen hat.

AV Meyer äußert Kritik an der Beschaffungspraxis des Bundes. Eine Ausmusterung eines Fahrzeuges macht nur Sinn, wenn es direkt ersetzt wird. AM Meyer spricht sich abschließend positiv für eine Übernahme des Fahrzeuges durch die Gemeinde aus.