Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Jürgens stellt die Haushaltsplanung für das Jahr 2018 anhand der anliegenden Präsentation vor. Das Budget beläuft sich über alles auf 127.300 € und entspricht damit den vergangenen Jahren. Gleichzeitig deckt es die vom GemBM angemeldeten Bedarfe. Der investive Bereich ist mit 12.500 € beplant. Die in der Folie angeführten sechs Positionen würden den investiven Bereich aufstocken. Die Positionen „Umrüstung Sirenen“, HRT-Funkgeräte“ und „Headset für HRT“ sind dabei unumgänglich, denn diese Umrüstung bzw. Anschaffungen sind aufgrund des digitalen Netzes erforderlich und ab einem gewissen Zeitpunkt in 2018 mit Abschalten des analogen Netzes zwingend erforderlich. Die drei weiteren Punkte „Vorausfahrzeug GemBM“, „Atemschutzgeräte“ und „Navigation“ sind in 2018 nicht zwingend erforderlich.

 

AM Bruns erkundigt sich, ob es bei den digitalen Funkgeräten eine vergleichbare Unterscheidung gibt wie im analogen Bereich, wo den sog. 2-Meter- und 4-Meter-Bereich gibt.

GmBM Bollen erklärt, dass es im Digitalfunk eine vergleichbare Unterscheidung gibt, die sich dort DMO bzw. TMO nennt.

 

BM Huber merkt an, dass der Landrat vom Kreisbrandmeister die Rückmeldung erhalten habe, dass die Gemeinden kein offenes Ohr für diese Notwendigkeit hätten. Alle Beteiligten können dies jedoch als nicht realistisch bewerten.

 

Frau Schubert erläutert mit Blick auf die benannte Liste im investiven Bereich, dass man für die weiteren Haushaltsberatungen eine Prioritätenliste gem. der Notwendigkeit der Beschaffung festlegen sollte, denn alles sei in 2018 nicht realisierbar.

 

GmBM Bollen greift die Ausführungen von Herrn Jürgens auf und schlägt vor, die letzten drei Positionen zu streichen.

 

AV Meyer teilt mit, dass er davon ausgeht, dass Atemschutzgeräte ebenfalls für den Einsatz zwingend erforderlich sind.

 

AM Conring schlägt vor, besser jetzt diese Anschaffung zu tätigen, da man doch eventuell aus in diesem Bereich mit einer Preissteigerung zu rechnen hat.

 

GmBM Bollen erklärt, dass es bei der Beschaffung der Atemschutzgeräte durchaus Übergangsfirsten gibt. Wenn eine Ersatzbeschaffung seitens der TZ empfohlen wird, ist dies nicht zwingend unverzüglich in die Tat umsetzen. Bzgl. der Preise teilt er mit, dass es schon seit seiner Preisermittlung bis zum heutigen Tag tatsächlich eine positive, nämlich günstigere Preisentwicklung gibt.

AM Bruns schlägt vor, mit der kompletten Summe in die Haushaltsberatungen zu gehen.

 

AM Meyer erkundigt sich, welche Dinge aus dem investiven Bereich bestritten werden. Herr Jürgens erläutert, dass dies alles Anschaffungen mit einem Wert von über 150 € sind.

Frau Schubert bitte GmBM Bollen, dass er die Preise für die Atemschutzgeräte für das Jahr 2019 bitte konkreter ermitteln möge.