Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Verwaltung erläutert die Mitteilungsvorlage und zeigt anhand einer Präsentation die Prioritätenliste aus dem Jahr 2013für die Verwendung der Mittel aus dem Straßenbau­programm. Die Gewichtung der Dringlichkeit ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, welche zusammengestellt die Priorität des Ausbaues der Straße ergibt.

Der Ausschuss verweist auf die hohen Investitionskosten. Ohne Fremdmittel können die angedachten Straßensanierungen nicht durchgeführt werden. Es wird um Auskunft gebeten, inwieweit Förderprogramme in Anspruch genommen werden können.

Die Verwaltung teilt mit, dass zurzeit ein Antrag auf Ausbau der Schulstraße in August­fehn I mit GVFG-Mitteln der Straßenbaubehörde in Oldenburg vorliegt. Eine Förderung mit GVFG-Mitteln erfolgt nur bei überörtlichen Verkehren. Weitere Fördertöpfe sind zurzeit für den Straßenbau nicht vorhanden. In Flurbereinigungs­gebieten, zum Beispiel in Tange, können Straßen mit Hilfe der Flurbereinigung saniert werden. Ob von der neuen Landesregierung weitere Förderprogramme für den ländlichen Wegebau auf den Weg gebracht werden, muss abgewartet werden.

Auf Anfrage erklärt die Verwaltung, dass von der Prioritätenliste bisher die Straße Zur Festung in Apen saniert wurde.