Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Finanzausschusses vom 21.11.2017 vorgestellten Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 

Nach Beratung in den Fraktionen soll das Thema wieder auf die Tagesordnung der nächsten Finanzausschusssitzung am 05.12.2017 gesetzt werden.

 

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation, wie der Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde Apen bei anstehenden Investitionen erhöht werden kann. Zur besseren Veranschaulichung erläutert sie vorab die sich aus § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ergebenden Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung.

 

AM Albrecht erkundigt sich, ob bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen der Prozentsatz des kommunalen Eigenanteils pauschal z.B. auf 70 % festgesetzt werden könnte. Dadurch würden Ungerechtigkeiten vorgebeugt werden.

 

EGR Schubert antwortet, dass es wahrscheinlich nicht möglich ist, einen pauschalen Prozentsatz rechtssicher festzulegen.

 

AM Harms möchte wissen, ob der kommunale Eigenanteil im Ergebnishaushalt dargestellt werden muss.

 

EGR Schubert antwortet, dass Straßenausbaubeiträge nur bei Investitionen an Straßen erhoben werden dürfen. Diese Investitionen und auch die eventuellen Beiträge sind im Finanzhaushalt zu planen.

 

RM Martz führt aus, dass die Bürger bei der Festlegung der Abrechnungsgebiete ungleich behandelt werden. Besser wäre es, die Kosten auf alle Bürger umzulegen.

 

AM Meyer ist der Meinung, dass es vielen Bürgern nicht möglich sein wird, die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge zu bezahlen. Dadurch würde die Zahlungsfähigkeit der Bürger stark eingeschränkt. Außerdem ist der Verwaltungsaufwand für die Eintreibung und Überwachung der Zahlungen sehr hoch.

 

RM Bruns spricht sich ebenfalls gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus. Bei einer Erhöhung der Grundsteuern würde die Last gerechter verteilt werden.

 

AV Orth führt aus, dass die Gemeinde Apen nicht in der Lage sein wird, den kommunalen Eigenanteil bei den Straßenausbauten zu finanzieren. Allein aus diesem Grund führt die Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung zu keinem Mehrwert.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Überblick über die Hebesätze der umliegenden Städte und Gemeinden (Stand 31.05.2017):

Gemeinde / Stadt

Gewerbesteuer

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Bad Zwischenahn

360 %

330 %

350 %

Barßel

350 %

340 %

340 %

Edewecht

325 %

300 %

300 %

Rastede

325 %

295 %

315 %

Uplengen

340 %

320 %

320 %

Westerstede

340 %

315 %

325 %

Wiefelstede

330 %

300 %

320 %

Detern

340 %

360 %

350 %

Filsum

340 %

360 %

350 %

Nortmoor

360 %

330 %

320 %

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Uplengen wird ab dem 01.01.2018 folgende Hebesätze anwenden:

Gewerbesteuer: 360 %, Grundsteuer A: 340 %, Grundsteuer B: 340 %

 

In der Gemeinde Rastede wird ebenfalls über eine Erhöhung der Hebesätze auf Gewerbesteuer: 360 %, Grundsteuer A: 330 %, Grundsteuer B: 350 % debattiert.

 

Durchschnittliche Hebesätze in Niedersachsen für Kommunen der Größenklasse 10.000 Einwohner bis 20.000 Einwohner für das Jahr 2016 (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik):

Gewerbesteuer: 370 %

Grundsteuer A: 381 %

Grundsteuer B: 379 % 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0