Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt folgende Satzung:

 

Satzung über die Benutzung von  Wohnmobilstellplätzen in der Gemeinde Apen

 

Für die Nutzung der Wohnmobilstellplätze wurde von der Gemeinde Apen folgende Satzung erlassen:

§ 1

Nutzung des Platzes

Die Wohnmobilstellplätze sind öffentliche Einrichtungen und dürfen nur von Wohnmobilreisenden benutzt werden. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und Reisemobile ohne WC. Eine Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig, sowie das Campieren mit Zelten oder Wohnwagen. Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes ist nicht zugelassen für Personen ohne festen Wohnsitz. Die maximale Belegungsdauer beträgt drei Tage je Wohnmobil.

Jede Art der gewerblichen Tätigkeit ist untersagt.

Die Plätze sind ganzjährig geöffnet.

Für die Stromversorgung stehen teilweise Automaten zur Verfügung. Die Benutzung von Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet.

 

§ 2

Aufsicht und Anzahl der Stellplätze

Die Wohnmobilstellplätze befinden sich im Eigentum der Gemeinde Apen und unterstehen deren Aufsicht. Die Betreuung der Plätze wird Mitarbeitern der Gemeinde Apen übertragen. Diese Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die allgemeine Platzpflege. Den Anweisungen der Mitarbeiter, des Gemeindevollzugsbediensteten sowie weiteren berechtigten Personen ist Folge zu leisten.

Die Plätze werden wöchentlich kontrolliert.

Auf den Plätzen sind entsprechende Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen. Das Parken ist nur auf den markierten Plätzen erlaubt.

 

§ 3

Benutzungsentgelt

Das Benutzungsentgelt für die Nutzung der Energiesäule der Gemeinde Apen beträgt 0,50 € je kw/h.

§ 4

Nachtruhe

Auf die Anwohner und andere Gäste der Stellplätze ist Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen, vor allem während der Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr sind zu unterlassen.

 

§ 5

Müll- und Abwasserentsorgung

Abfälle sind in begrenzter Tagesmenge in die hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

§ 6

Hunde

Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Hinterlassenschaften sind in den auf den Stellplätzen aufgestellten Restmülltonnen zu entsorgen. Auf die Leinenpflicht im Innenbereich wird verwiesen.

 

§ 7

Stromentnahme

Die Stromentnahme erfolgt über eine Stromsäule mit handelsüblichen 3-poligen CEE-Steckern, 16 A, 230 V. Der Strom wird nach kw/h abgerechnet.

 

§ 8

Offenes Feuer

Offenes Feuer ist nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit Elektro- oder Gasgrill erlaubt.

 

§ 9

Haftung

Die Benutzung der Wohnmobilstellplätze und seiner Versorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Gemeinde haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung der Stellplätze, seiner Versorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritter verursacht werden.

 

§ 10

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig i.S.v. §10 V NKomVG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einzelne Bestimmungen der Satzung handelt.

 

§ 11

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Apen, den 19.12.2017

 

Matthias Huber

Bürgermeister

 


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Für den Wohnmobilstellplatz auf dem Viehmarktplatz in Apen wurde eine Energiesäule in Auftrag gegeben, die zum 01.01.2018 aufgestellt sein soll. Von der Verwaltung wurde eine Benutzungssatzung für Wohnmobilstellplätze erarbeitet. Anhand einer Umfrage wurde ermittelt, dass die umliegenden Gemeinden pro Verweilstunde 0,50 € nehmen. Die Abrechnung der Energiesäule auf dem Viehmarktplatz läuft über Kilowattstunden. Aus diesem Grunde wurde ein Preis von 0,50 € pro angefangener kw/h zugrunde gelegt.