Sitzung: 20.11.2017 Straßen- und Brückenausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt folgende Satzung:
Satzung über die Benutzung von
Wohnmobilstellplätzen in der Gemeinde Apen
Für die
Nutzung der Wohnmobilstellplätze wurde von der Gemeinde Apen folgende Satzung
erlassen:
§ 1
Nutzung des Platzes
Die
Wohnmobilstellplätze sind öffentliche Einrichtungen und dürfen nur von
Wohnmobilreisenden benutzt werden. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und
Reisemobile ohne WC. Eine Nutzung durch andere Personen ist nicht zulässig,
sowie das Campieren mit Zelten oder Wohnwagen. Die Benutzung des
Wohnmobilstellplatzes ist nicht zugelassen für Personen ohne festen Wohnsitz.
Die maximale Belegungsdauer beträgt drei Tage je Wohnmobil.
Jede Art
der gewerblichen Tätigkeit ist untersagt.
Die
Plätze sind ganzjährig geöffnet.
Für die
Stromversorgung stehen teilweise Automaten zur Verfügung. Die Benutzung von
Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet.
§ 2
Aufsicht und Anzahl der Stellplätze
Die
Wohnmobilstellplätze befinden sich im Eigentum der Gemeinde Apen und
unterstehen deren Aufsicht. Die Betreuung der Plätze wird Mitarbeitern der
Gemeinde Apen übertragen. Diese Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die
allgemeine Platzpflege. Den Anweisungen der Mitarbeiter, des
Gemeindevollzugsbediensteten sowie weiteren berechtigten Personen ist Folge zu
leisten.
Die
Plätze werden wöchentlich kontrolliert.
Auf den
Plätzen sind entsprechende Stellplätze für Wohnmobile ausgewiesen. Das Parken
ist nur auf den markierten Plätzen erlaubt.
§ 3
Benutzungsentgelt
Das
Benutzungsentgelt für die Nutzung der Energiesäule der Gemeinde Apen beträgt
0,50 € je kw/h.
§ 4
Nachtruhe
Auf die
Anwohner und andere Gäste der Stellplätze ist Rücksicht zu nehmen.
Lärmbelästigungen, vor allem während der Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr
sind zu unterlassen.
§ 5
Müll- und Abwasserentsorgung
Abfälle
sind in begrenzter Tagesmenge in die hierfür vorgesehenen Behälter zu
entsorgen.
§ 6
Hunde
Hunde
sind grundsätzlich erlaubt. Hinterlassenschaften sind in den auf den
Stellplätzen aufgestellten Restmülltonnen zu entsorgen. Auf die Leinenpflicht
im Innenbereich wird verwiesen.
§ 7
Stromentnahme
Die
Stromentnahme erfolgt über eine Stromsäule mit handelsüblichen 3-poligen
CEE-Steckern, 16 A, 230 V. Der Strom wird nach kw/h abgerechnet.
§ 8
Offenes Feuer
Offenes
Feuer ist nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit Elektro- oder
Gasgrill erlaubt.
§ 9
Haftung
Die
Benutzung der Wohnmobilstellplätze und seiner Versorgungseinrichtungen erfolgt
auf eigene Gefahr.
Die
Gemeinde haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung der
Stellplätze, seiner Versorgungseinrichtungen, sowie durch Witterungseinflüsse,
höhere Gewalt oder Dritter verursacht werden.
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig
i.S.v. §10 V NKomVG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einzelne
Bestimmungen der Satzung handelt.
§ 11
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Apen,
den 19.12.2017
Matthias
Huber
Bürgermeister
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Für den Wohnmobilstellplatz auf dem Viehmarktplatz in Apen wurde eine Energiesäule in Auftrag gegeben, die zum 01.01.2018 aufgestellt sein soll. Von der Verwaltung wurde eine Benutzungssatzung für Wohnmobilstellplätze erarbeitet. Anhand einer Umfrage wurde ermittelt, dass die umliegenden Gemeinden pro Verweilstunde 0,50 € nehmen. Die Abrechnung der Energiesäule auf dem Viehmarktplatz läuft über Kilowattstunden. Aus diesem Grunde wurde ein Preis von 0,50 € pro angefangener kw/h zugrunde gelegt.