einstimmig
beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den
Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im
Schulbereich“ vom 12.12.2016 ist die Einstellung von Personal für die
Schulsozialarbeit vollständig dem Aufgabenbereich des Landes Niedersachsen
zugeordnet. Der Antrag der Grundschulen auf Einstellung einer Schulsozialarbeiterin
/ eines Schulsozialarbeiters durch die Gemeinde Apen wird abgelehnt.
VA Siefert erklärt die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1).
AM Albrecht teilt mit,
dass über dieses Thema bereits in der Sitzung des Schulausschusses im November
2016 gesprochen wurde. In dieser Sitzung wurden die Schulen auf das
Ergebnis der Verhandlungen des Landes Niedersachsen mit den kommunalen
Spitzenverbänden verwiesen. Jetzt erfolgt die Umsetzung des in 2016 genannten
Umstandes.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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