Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage der „Vereinbarung zwischen der niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ vom 12.12.2016 ist die Einstellung von Personal für die Schulsozialarbeit vollständig dem Aufgabenbereich des Landes Niedersachsen zugeordnet. Der Antrag der Grundschulen auf Einstellung einer Schulsozialarbeiterin / eines Schulsozialarbeiters durch die Gemeinde Apen wird abgelehnt.

 

 


VA Siefert erklärt die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1).

 

AM Albrecht teilt mit, dass über dieses Thema bereits in der Sitzung des Schulausschusses im November 2016 gesprochen wurde. In dieser Sitzung wurden die Schulen auf das Ergebnis der Verhandlungen des Landes Niedersachsen mit den kommunalen Spitzenverbänden verwiesen. Jetzt erfolgt die Umsetzung des in 2016 genannten Umstandes.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

 

Enthaltung: