Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Die Trägerschaft für das Familienzentrum Augustfehn II soll an die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen vergeben werden.

 


Herr Jürgens stellt die Vorlage anhand der angefügten Präsentation vor. Er ergänzt, dass die Kostenschätzung der Kirche um die Sachkosten i.H.v. fast 14. 000 Euro zu erhöhen ist. Die Kirche hat diese Schätzung ergänzend nach Einladungsversandt zu diesem Ausschuss nachgeliefert (s. Anlage).

Frau Schubert ergänzt, dass bei dem Anbieter „Weidenkörbchen“ Hausmeisterdienstleistungen finanziell abgebildet wurden, die bei der Kirche nicht dargestellt wurden. AM Mundt teilt mit, dass die finanzielle Darstellung nicht ausschlaggebend sein kann, da diese grds. auf variablen Annahmen beruht. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass mit einem neuen Träger zu klären ist, wie der gemeindliche Zuschuss bei einer Minderauslastung der Einrichtung zu variieren ist. AM Scheiwe betont mögliche Synergieeffekte, zwei Einrichtungen auf einem Flurstück würde bedeuten, dass z.B. lediglich eine Leitungsfunktion erforderlich ist. Außerdem steht zu vermuten, dass eine Vertretungsfunktion besser gewährleistet ist. BGO Meyer spricht sich ebenfalls für mögliche Synergieeffekte aus. Außerdem stehen auf dem Flurstück zwei Einrichtungen ein Spielplatz zur Verfügung. Letztlich ist der gesamte Komplex als eine Einrichtung zu sehen. Elternvertreterin Tischler betont, dass sie die Argumente für eine einheitliche Trägerschaft nachvollziehen kann, sie aber eine Rückmeldung aus der Elternschaft geben kann, dass durchaus eine Alternative zur kirchlichen Trägerschaft gewünscht ist. Es entsteht eine Diskussion über das Für und Wider einer einheitlichen Trägerschaft. Nach Zusammenfassung des Sachverhaltes läßt AV Huber über den Beschlussvorschlag abstimmen.      


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

1