Sitzung: 05.12.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO beschließt der
Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 in der
Fassung vom 27.03.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG bzw. § 95 (1) NGO beschließt der Rat
der Gemeinde Apen, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von - 225.066,52 € der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses und das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts
in Höhe von – 30.103,64 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zu entnehmen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG bzw. § 101 (1) NGO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010.
Fachbereichsleiter (FBL) Lars Kock erläutert anhand einer Präsentation den Jahresabschluss 2010.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |