Sitzung: 05.12.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen
den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 27.03.2017.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.315,49 € mit
einem Betrag in Höhe von 36.344,44 € aus der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen, das Ergebnis aus den gebührenrechnenden
Einrichtungen in Höhe von 2.028,95 € ist dem Sonderposten aus dem
Gebührenausgleich zuzuführen. Das
Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 137.875,66 € ist der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. §
129 (1) NKomVG die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2011.
FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation den Jahresabschluss 2011.
RM Meyer dankt der Kämmerei für die zügige Aufarbeitung, die damals nach der Eröffnungsbilanz schon von der Verwaltung versprochen wurde.
Anmerkung der
Verwaltung:
In dem Prüfungsbericht
2011 des Rechnungsprüfungsamtes sind, in den Anlagen die dem Bericht beiliegen,
die Zahlen des Jahresabschlusses 2010 enthalten.
Die korrigierte Fassung liegt dem Protokoll bei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |