Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 in der Fassung vom 27.03.2017.

 

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, den Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.315,49 € mit einem Betrag in Höhe von 36.344,44 € aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen, das Ergebnis aus den gebührenrechnenden Einrichtungen in Höhe von 2.028,95 € ist dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen.  Das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 137.875,66 € ist der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG  die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011.

 

 


FBL Kock erläutert anhand einer Präsentation den Jahresabschluss 2011.

 

RM Meyer dankt der Kämmerei für die zügige Aufarbeitung, die damals nach der Eröffnungsbilanz schon von der Verwaltung versprochen wurde.

 

Anmerkung der Verwaltung:

In dem Prüfungsbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes sind, in den Anlagen die dem Bericht beiliegen, die Zahlen des Jahresabschlusses 2010 enthalten.

Die korrigierte Fassung liegt dem Protokoll bei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0