Sitzung: 05.12.2017 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof
in Augustfehn II
Artikel I:
Änderung der Gebührensatzung
Der Gebührentarif als Anhang der Gebührensatzung für den
Friedhof in Augustfehn II vom 13.12.1999 (NWZ vom 18.12.1999), zuletzt geändert
durch Satzung vom 15.06.2010 (NWZ vom 25.06.2010) wird wie folgt neu gefasst:
„Anlage zur Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II
Gebührentarif für den Friedhof in Augustfehn II
1 Benutzungsgebühren Euro
a Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr - 340,00
Nutzungszeit 35
Jahre
b Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr - 690,00
Nutzungszeit 35
Jahre – anonym
c Kindergrabstelle bis zum vollendeten 5. Lebensjahr- 170,00
Nutzungszeit 15
Jahre
d Kindergrabstelle bis zum vollendeten 5. Lebensjahr- 290,00
Nutzungszeit 15
Jahre – anonym
e Urnengrab 170,00
Nutzungszeit 20
Jahre
f Urnengrab 370,00
anonym
g Urnenzubettungsgebühr 170,00
2 Bestattungsgebühren (einschließlich Benutzung der
Friedhofskapelle/des Vorraumes) Euro
a bei Grabstellen ab dem 650,00
5. Lebensjahr
b bei Grabstellen bis zum vollendeten 430,00
5. Lebensjahr
c bei Urnengräbern 370,00
d sonstige im Zusammenhang mit der Abrechnung
Bestattung fällige
Kosten nach Aufwand
3 Friedhofsunterhaltungsgebühren
Jahresgebühr
für die allgemeine Pflege 15,00
und Unterhaltung des
Friedhofes je
Grabstelle
Die Pflege- und Unterhaltungsgebühr zu 3) kann entsprechend
der Nutzungszeit der Grabstellen in einer Summe gezahlt werden. Bei anonymen
Bestattungen ist die Pflege- und Unterhaltungsgebühr mit der Benutzungsgebühr
abgegolten.
Bei unterschiedlichen Ruhezeiten in mehrstelligen Grabstellen
kann für alle Grabstellen ein auf das Ende des zuletzt Bestatteten bezogenes
einheitliches Nutzungsrecht (Nutzungszeit) erworben werden. Die Höhe der zu
zahlenden Benutzungsgebühr richtet sich nach der noch erforderlichen Ruhezeit
und ist in dem Verhältnis zu der gesamten Nutzungszeit zu berechnen.“
Art. II Inkrafttreten
Die Änderung der Gebührensatzung tritt zum 01.01.2018 in
Kraft.
Apen, den
EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |