Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II

Artikel I: Änderung der Gebührensatzung

Der Gebührentarif als Anhang der Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II vom 13.12.1999 (NWZ vom 18.12.1999), zuletzt geändert durch Satzung vom 15.06.2010 (NWZ vom 25.06.2010) wird wie folgt neu gefasst:

„Anlage zur Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II

Gebührentarif für den Friedhof in Augustfehn II

1 Benutzungsgebühren                                                                              Euro

a Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -                                                            340,00

   Nutzungszeit 35 Jahre

b Grabstelle ab dem 5. Lebensjahr -                                                            690,00

   Nutzungszeit 35 Jahre – anonym

c Kindergrabstelle bis zum vollendeten 5. Lebensjahr-                               170,00

   Nutzungszeit 15 Jahre

d Kindergrabstelle bis zum vollendeten 5. Lebensjahr-                               290,00

   Nutzungszeit 15 Jahre – anonym

e Urnengrab                                                                                                 170,00

   Nutzungszeit 20 Jahre

f  Urnengrab                                                                                                 370,00

   anonym

g Urnenzubettungsgebühr                                                                            170,00

2 Bestattungsgebühren (einschließlich Benutzung der Friedhofskapelle/des Vorraumes)         Euro

a bei Grabstellen ab dem                                                                             650,00

   5. Lebensjahr

b bei Grabstellen bis zum vollendeten                                                         430,00

   5. Lebensjahr

c bei Urnengräbern                                                                                      370,00

d sonstige im Zusammenhang mit der         Abrechnung

   Bestattung fällige Kosten    nach Aufwand

3 Friedhofsunterhaltungsgebühren

   Jahresgebühr für die allgemeine Pflege                                         15,00

   und Unterhaltung des Friedhofes je

   Grabstelle

Die Pflege- und Unterhaltungsgebühr zu 3) kann entsprechend der Nutzungszeit der Grabstellen in einer Summe gezahlt werden. Bei anonymen Bestattungen ist die Pflege- und Unterhaltungsgebühr mit der Benutzungsgebühr abgegolten.

Bei unterschiedlichen Ruhezeiten in mehrstelligen Grabstellen kann für alle Grabstellen ein auf das Ende des zuletzt Bestatteten bezogenes einheitliches Nutzungsrecht (Nutzungszeit) erworben werden. Die Höhe der zu zahlenden Benutzungsgebühr richtet sich nach der noch erforderlichen Ruhezeit und ist in dem Verhältnis zu der gesamten Nutzungszeit zu berechnen.“

Art. II Inkrafttreten

Die Änderung der Gebührensatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Apen, den

 

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation die Änderung der Gebührensatzung für den Friedhof in Augustfehn II.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0