Sitzung: 05.12.2017 Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Das Thema „Einführung einmaliger und/oder wiederkehrender
Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Apen“ wird nicht weiter verfolgt.
Die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Apen werden zum
01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 380 %
Grundsteuer B
380 %
Gewerbesteuer 380
%
EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation eine
Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils der Gemeinde Apen für anstehende
Investitionen.
RM Meyer stellt fest, dass in der aktuellen Situation über
verschiedene Einnahmen nachgedacht werden muss. Die SPD wünscht allerdings
keinen Straßenausbaubeitrag, da dies eine ungerechte Behandlung einzelner
Eigentümer wäre. Es gab in der Vergangenheit viele und wichtige Investitionen,
wie z. B. in die Feuerwehr und in neue Gewerbegebiete. Auch die
Ganztagsbetreuung als Pflichtaufgabe der Kommunen fordert Investitionen z. B.
in die Mensen. Auch die Investitionen in den Straßenbau, Brücken und die
Dorferneuerungsmaßnahmen waren wichtig. Die Raumproblematik an der Oberschule
wäre auch ohne Umwandlung in eine IGS entstanden.
Da die Steuererhöhungen im Durchschnitt erträglich sind für
die Bürger und Unternehmer, ist die SPD einstimmig für eine Steuererhöhung. Dabei
ist auch zu bedenken, dass z. B. keine Gebühren für Straßenreinigung oder
Niederschlagswasser erhoben werden.
AM Albrecht führt aus, dass die Straßenausbaubeiträge
ungerecht wären und zusätzliche Kosten für die Verwaltung entstehen würden.
Auch der Eigenanteil der Gemeinde wäre zu hoch und würde die Einführung nicht
rechtfertigen.
Die Erhöhung der Grundsteuer
und Gewerbesteuer ist eine ehrliche Erhöhung, da jeder davon betroffen
ist und die Erhöhung allen zu Gute kommt.
AM Reil spricht sich gegen einen Straßenausbaubeitrag aus.
Die Steuererhöhung wird von der CDU mitgetragen. Durch viele notwendige
Investitionen in Schulen, in die Infrastruktur der Gemeinde Apen und durch die
Einführung der IGS ist eine Steuererhöhung notwendig.
AM Scheiwe dankt EGR Schubert für die Darstellung der
Problematik bei der Einführung von Straßenausbaubeiträgen, diese sind ohne
Diskussion nicht einzuführen.
Durch Investitionen in Gewerbegrundstücke, Wohnbau und
Bildung werden Familien an die Gemeinde gebunden. Die Entwicklung der Gemeinde
Apen ist positiv. Die UWG stimmt nicht einheitlich, da auch kein
Fraktionszwang, für eine Steuererhöhung.
AV Orth stimmt einer Steuererhöhung nicht zu. Parteien haben
vor der Gemeinderatswahl mit Broschüren dafür geworben, keine Steuererhöhungen
vorzunehmen.
RM Meyer widerspricht AV Orth, dass nie damit geworben wurde.
Der Rat hat immer einstimmig für Investitionen oder die Einführung der IGS
gestimmt. Gute Strukturen in der Gemeinde Apen können nur durch
Steuererhöhungen erreicht werden. Die Investitionen hätten viel früher
passieren müssen.
AV Orth bestätigt sein Nein und findet aber jede andere
Haltung berechtigt. Dies ist Demokratie.
AM Reil sieht ein Versäumnis in der Vergangenheit bei der
Bildung von Rücklagen für Investitionen. Allerdings waren auch nie finanzielle
Mittel gegeben, um Rücklagen zu bilden.
Die Ausschussmitglieder diskutieren über die notwendigen
Investitionen, gerade in die Bildung, die eigentlich mehr von Bund und Ländern
bezahlt werden müssten.
EGR Schubert erläutert, dass auch rechtlich keine Rücklagenbildung für Investitionen möglich ist. Die Gemeinde Apen hat in der Vergangenheit wenige Kredite aufgenommen und Entschuldungen vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
0 |