Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Das Thema „Einführung einmaliger und/oder wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in der Gemeinde Apen“ wird nicht weiter verfolgt.

 

Die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Apen werden zum 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A            380 %

Grundsteuer B         380 %

Gewerbesteuer          380 %

 


EGR Schubert erläutert anhand einer Präsentation eine Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils der Gemeinde Apen für anstehende Investitionen.

 

RM Meyer stellt fest, dass in der aktuellen Situation über verschiedene Einnahmen nachgedacht werden muss. Die SPD wünscht allerdings keinen Straßenausbaubeitrag, da dies eine ungerechte Behandlung einzelner Eigentümer wäre. Es gab in der Vergangenheit viele und wichtige Investitionen, wie z. B. in die Feuerwehr und in neue Gewerbegebiete. Auch die Ganztagsbetreuung als Pflichtaufgabe der Kommunen fordert Investitionen z. B. in die Mensen. Auch die Investitionen in den Straßenbau, Brücken und die Dorferneuerungsmaßnahmen waren wichtig. Die Raumproblematik an der Oberschule wäre auch ohne Umwandlung in eine IGS entstanden.

Da die Steuererhöhungen im Durchschnitt erträglich sind für die Bürger und Unternehmer, ist die SPD einstimmig für eine Steuererhöhung. Dabei ist auch zu bedenken, dass z. B. keine Gebühren für Straßenreinigung oder Niederschlagswasser erhoben werden.

 

AM Albrecht führt aus, dass die Straßenausbaubeiträge ungerecht wären und zusätzliche Kosten für die Verwaltung entstehen würden. Auch der Eigenanteil der Gemeinde wäre zu hoch und würde die Einführung nicht rechtfertigen.

Die Erhöhung der Grundsteuer  und Gewerbesteuer ist eine ehrliche Erhöhung, da jeder davon betroffen ist und die Erhöhung allen zu Gute kommt.

 

AM Reil spricht sich gegen einen Straßenausbaubeitrag aus. Die Steuererhöhung wird von der CDU mitgetragen. Durch viele notwendige Investitionen in Schulen, in die Infrastruktur der Gemeinde Apen und durch die Einführung der IGS ist eine Steuererhöhung notwendig.

 

AM Scheiwe dankt EGR Schubert für die Darstellung der Problematik bei der Einführung von Straßenausbaubeiträgen, diese sind ohne Diskussion nicht einzuführen.

Durch Investitionen in Gewerbegrundstücke, Wohnbau und Bildung werden Familien an die Gemeinde gebunden. Die Entwicklung der Gemeinde Apen ist positiv. Die UWG stimmt nicht einheitlich, da auch kein Fraktionszwang, für eine Steuererhöhung.

 

AV Orth stimmt einer Steuererhöhung nicht zu. Parteien haben vor der Gemeinderatswahl mit Broschüren dafür geworben, keine Steuererhöhungen vorzunehmen.

 

RM Meyer widerspricht AV Orth, dass nie damit geworben wurde. Der Rat hat immer einstimmig für Investitionen oder die Einführung der IGS gestimmt. Gute Strukturen in der Gemeinde Apen können nur durch Steuererhöhungen erreicht werden. Die Investitionen hätten viel früher passieren müssen.

 

AV Orth bestätigt sein Nein und findet aber jede andere Haltung berechtigt. Dies ist Demokratie.

 

AM Reil sieht ein Versäumnis in der Vergangenheit bei der Bildung von Rücklagen für Investitionen. Allerdings waren auch nie finanzielle Mittel gegeben, um Rücklagen zu bilden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die notwendigen Investitionen, gerade in die Bildung, die eigentlich mehr von Bund und Ländern bezahlt werden müssten.

 

EGR Schubert erläutert, dass auch rechtlich keine Rücklagenbildung für Investitionen möglich ist. Die Gemeinde Apen hat in der Vergangenheit wenige Kredite aufgenommen und Entschuldungen vorgenommen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung:

0