Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 10 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Sondergebiet Ortsausgang Westerstede – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 131 – Apen, Sonder­gebiet Ortsausgang Westerstede – für die Umwandlung einer Mischgebiets­fläche in ein Sondergebiet „Parkplatz“.

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungs­ausschusses am 12.12.2017 beigefügten Skizze.

Den  Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Der Betrieb in Apen am Ortsausgang Richtung Westerstede erwägt eine Erweiterung seiner Gebäude. Hierfür soll der vorhandene Parkplatz auf dem Firmengelände genutzt werden. Aus diesem Grunde muss eine neue Parkfläche bereitgestellt werden.

Die NWP zeigt anhand einer Präsentation den zu beplanenden Bereich zur Größe von ca. 0,94 ha. Eine erste Planskizze zeigt, dass ca. 230 Mitarbeiterparkplätze geschaffen werden können. Zurzeit wird das Grundstück als Baumschulfläche genutzt. Eine öffent­liche Fläche kann als Pufferzone (Grünfläche) zur vorhandenen Wohnbebauung im Westen verwendet werden. Eine randliche Eingrünung zu den Wohnhäusern im Süden sowie nach Osten ist geplant, ebenso sollen Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich „Mischgebiet“ aus, ebenso der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 25. Da der Parkplatz einen gewerblichen Charakter hat, kann dieser nicht in einem Mischgebiet entstehen, sondern es ist bei der vorgesehenen Größe eine Umplanung in ein Sondergebiet erforderlich. Für die Bauleitplanung sind die Erstellung eines Schallgutachtens für den Parkplatzbereich sowie eines Verkehrsgutachtens für den Querungs- und Einmündungs­bereich vom Parkplatz zum Firmengelände erforderlich. Die Landesstraße ist Teil des Planungsbereichs, um ggfs. verkehrslenkende Maßnahmen planerisch absichern zu können.

Vom Ausschuss wird die Planung positiv betrachtet. Der ansässige Betrieb ist ein großer Auftraggeber im Gemeindegebiet. Es wird gebeten, auch die Querung Altenkamp / Schützenstraße in das Verkehrsgutachten mit einzubeziehen. Falls eine Querungshilfe in Höhe der neuen Parkplatzfläche eingerichtet wird, könnte der Fuß- und Radweg auf der Nordseite der Hauptstraße ab der Schützenstraße entsprechend verlängert werden, so dass Fußgänger und Radfahrer aus Richtung Westerstede kommend dort auf der nördlichen „rechten“ Seite der Hauptstraße weiterfahren und den Engpass bei der ehemaligen Molkerei vermeiden können. Für eine Verkehrsinsel reicht der Platz nach Ansicht des Ausschusses kaum aus, besser wäre eine Druckampel.

Die NWP erläutert, dass ein Verkehrsgutachten auch das planerische Umfeld mit in Augenschein nimmt. In ersten Gesprächen hat sich der Landkreis Ammerland zur Aufstellung einer Druckampel nicht positiv geäußert. Das Gutachten sollte abgewartet werden.